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ᐅ Mit Bauantrag wegen Baukindergeld zuwarten


Erstellt am: 06.02.18 10:41

Y
Yosan
11.01.19 16:23
Also das ist tatsächlich ein ziemlich unfaires System und es wäre echt spannend, ob das vor Gericht so letztlich Bestand haben dürfte...schließlich heißt es ja eigentlich, dass man berechtigt ist es zu bekommen, wenn man die Kriterien (Gehalt usw.) erfüllt.

Wenn ich Zeit finde, werde ich mal ans Innenministerium schreiben und nachfragen , ob das so gewollt ist..
Y
yellow_ms
11.01.19 20:26
wenn man nach Baukindergeld und Windhundverfahren sucht, findet man diverse Artikel die unter Berufung auf die KfW vom jährlichen Budget sprechen.

Als Abwrackprämien"geschädigter" kann ich aus Erfahrung nur hoffen, dass auch hier das Budget ausgeweitet wird, um zu vermeiden, dass in der zweiten Jahreshälfte 2019 keine Anträge mehr möglich sind.

Bei uns wird es voraussichtlich Anfang 2020. Aber wenn sich Ende 2019 so viel anstaut ist ja dann die Frage, wie schnell 2020 der Topf leer wäre.
S
sauerland
11.01.19 20:47
Es besteht ja kein rechtlicher Anspruch auf das Baukindergeld. Schon jetzt wird gejammert, dass diese Aktion zu teuer wird - also rechne ich nicht mit einer Aufstockung des Budgets.

Da ich in eine Bestandsimmobilie einziehe bin ich in der Lage den Einzug zu steuern, obwohl es mir eine bittere Pille ist 2 zusätzliche Monate die doppelten Kosten zu tragen.

Alles in allem ziemlich unausgegoren dieses Vergabesystem ... aber was nützt das Lamentieren?
Y
Yosan
11.01.19 21:34
yellow_ms schrieb:
wenn man nach Baukindergeld und Windhundverfahren sucht, findet man diverse Artikel die unter Berufung auf die KfW vom jährlichen Budget sprechen.
Ah danke! Den Begriff kannte ich noch gar nicht und war also auch nicht auf die Idee gekommen das einzugeben
E
Egberto
11.01.19 21:36
sauerland schrieb:
Ich habe heute noch jemanden bei der KfW erreicht.

Leider ist es so, dass es ein Jahresbudget gibt.

Bei Einzug im August könnte es so aussehen, dass die Mittel für das Jahr aufgebraucht sind. Eine Antragstellung ist dann nicht möglich.
Da der Antrag nur innerhalb von 3 Monaten gestellt werden kann, würde ich dann ggf. In die Röhre schauen.

Legt man den Einzug auf Oktober, dann hätte man zumindest die Möglichkeit, den Antrag auf Januar zu ziehen, um wieder auf den Topf von 2020 zugreifen zu können...

In meinen Augen ein ziemlich unfaires System ... entweder Lotterie spielen der 2 weitere Monate doppelte Kosten in meinem Fall ... :-(
E
Egberto
14.01.19 15:18
Hier ist meine Antwort von der KfW, liest sich erst mal beruhigend:

„Sehr geehrter Herr Egbert,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Bitte entschuldigen Sie, dass wir diese erst heute beantworten.

Wir gehen davon aus, dass die vom Bund zur Verfügung gestellten Mittel ausreichend sind. Ein Produktstart bedeutet immer eine erhöhte Nachfrage. Dies ist auch beim Baukindergeld so.
Im Jahr 2018 bestand zusätzlich die Besonderheit, dass auch rückwirkend zum 01.01.2018 Anträge gestellt werden konnten. In 2019 erwarten wir weniger Anträge als zu Produktstart. Dabei gilt: Wir nehmen Anträge gerne entgegen, so lange Mittel vorhanden sind.

Das Gesamtvolumen für die Förderung mit dem Baukindergeld beträgt knapp 10 Milliarden Euro.

Sie können bis spätestens zum 31.12.2023 einen Antrag auf Baukindergeld stellen, wenn Sie zwischen dem 01.01.2018 und 31.12.2020 Ihre Wohnimmobilie gekauft oder die Baugenehmigung erhalten haben. Stichtag beim Kauf ist die Unterzeichnung des notariellen Kaufvertrags.
Wichtig ist, dass Sie den Antrag innerhalb der ersten drei Monate nach Einzug stellen. Das Einzugsdatum steht auf Ihrer Meldebestätigung.

Sobald Sie Ihren Antrag gestellt haben, ist das Baukindergeld bis zu unserer finalen Prüfung für Sie reserviert.

Freundliche Grüße
KfW“
baukindergeldantrag