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ᐅ Mit Bauantrag wegen Baukindergeld zuwarten


Erstellt am: 06.02.18 10:41

sco0ter17.09.18 22:36
Milka3001 schrieb:
Was ist denn nun ausschlaggebend?

So wie ich das bisher immer gelesen und verstanden habe:
Datum des Grundstückskauf ist egal. Es zählt bei Neubauten das Datum der Baugenehmigung und bei Bestandsimmobilien das Datum des Notarvertrags.
xirot17.09.18 22:36
Milka3001 schrieb:
Weil wir das Grundstück erworben haben und in den Voraussetzungen für das Baukindergeld von Erwerb oder Genehmigungen die Rede ist. Bei uns war die Reihenfolge etwas verdreht und wir haben die Genehmigung vor dem Grundstückskauf gehabt. Was ist denn nun ausschlaggebend?

Erwerb oder Gehnimigung zum Bau einer Immobilie
Milka300117.09.18 22:50
(( schade... Vielen Dank für eure Einschätzung!
Alex8518.09.18 06:46
Erwerb bezieht sich auf den Kauf von Häusern oder Wohnungen, nicht Grundstücken. Wenn du neu baust zählt die Genehmigung bzw. das Datum der Freistellung.
Ich denke, du warst da leider zwei Wochen zu früh dran.
Zaba1218.09.18 06:57
Milka3001 schrieb:
Hallo in die Runde!
Hier ist noch unser Fall...
Wir haben im Freistellungsverfahren am 15.12.17 eine Genehmigung für unser Einfamilienhaus bekommen, das Grundstück an sich jedoch erst am 5.1.18 notariell erworben. Und nun??? Was schätzt ihr? Ich drücke uns mal die Daumen...
Ich frag mich immer wenn ich sowas oder ähnliches lese, welchen Hintergrund so eine Aktion hat? Es macht doch überhaupt keinen Sinn so früh vor Baustart eine Baugenehmigung zu erwirken. Vor allen noch als Freisteller. Da ist der Bauantrag in spätestens 1 Woche bewilligt. Und dann noch vor Weihnachten im Winter wo eh nichts passiert.

Vielen und auch mir war das Thema Baukindergeld vor Februar nicht bekannt aber die 3 Wochen hättet Ihr locker warten können. Echt schade ums Geld.

Hast du schon angefangen zu bauen? Wenn nicht, dann hilft nur noch - Bauantrag zurückziehen und kleiner oder größer bauen. Das ist nur eine Vermutung die mit dem Bauamt abgestimmt werden sollte.

Ansonsten hast du die Frist um 2 Wochen gerissen und bekommst kein Baukindergeld.
yellow_ms18.09.18 07:57
HausbauTiNa schrieb:
Zum Thema Einkommensgrenze:

Ich habe heute bei der KfW angerufen und mich nach dem Thema Einkommensgrenze/ Anrechnung für Zeiten ohne Kinder erkundigt.

Konkret:
Einzug: 2019
Kindesgeburt: 2018
Einkommensnachweise für: 2016 & 2017

Aussage KfW:
Es gilt die Anzahl der Kinder zum Zeitpunkt der Antragstellung, RÜCKWIRKEND auf die Einkommensgrenze.
D.h, bei einem o.g. Kind, sind für 2016 & 2017 der Durchschnitt von 90 k möglich.

Danke. Das würde uns helfen, wenn Einzug erst 2020. Bin ja mal gespannt, ob die FAQ über die Zeit mit diesen Fragestellungen aktualisiert werden, damit man das auch schwarz auf weiß hat oder man sich auf mündliche Aussagen verlassen muss, und dann evtl. nach Antragstellung eine Überraschung erlebt...
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