ᐅ Mit Bauantrag wegen Baukindergeld zuwarten
Erstellt am: 06.02.2018 10:41
niri09 15.05.2018 15:32
Aber die Kenntnis und die Bauanzeige trennen gerade Mal 3-4 Wochen. Ich weiss wann unser Architekt die Unterlagen eingereicht hat und wann wir vom Bauamt die Anzeigenunterlagen bekommen haben. Ich würde das Datum auf dem Blatt vom Bauamt nehmen ( Anzeigeunterlagen)
Arifas 15.05.2018 15:37
Bei uns war die Bauanzeige im März 2018. Die Abgabe der Unterlagen war November 2017.
Ach. Man wird es sehen. Aber erfahrungsgemäß schlittern wir immer 2-3 Tage an so was vorbei und bekommen nichts [emoji23]. War beim Betreuungsgeld schon so. Einen Tag zu spät abgegeben und wurde daher gerade nicht mehr bearbeitet.
Ach. Man wird es sehen. Aber erfahrungsgemäß schlittern wir immer 2-3 Tage an so was vorbei und bekommen nichts [emoji23]. War beim Betreuungsgeld schon so. Einen Tag zu spät abgegeben und wurde daher gerade nicht mehr bearbeitet.
niri09 15.05.2018 15:39
Ein Beispiel unser Architekt hat unser Bauantrag ( Datum auf dem Antrag ) am 22.01 abgegeben, am 6.02 kam das Schreiben mit dem Eingangsdatum vom 2.02 mit der Info das die erforderlichen Bauvorlagen vorgelegt worden sind. Und ab diesem Zeitpunkt durfte schon mit dem Bau begonnen werden ( Genehminungsfreistellung nach Paragraf 56 HBO)
niri09 15.05.2018 15:41
Bei euch hat die Anzeige aber lange gedauert, woran lag das?
Country House 17.05.2018 06:59
Welch
Hallo an alle, die sich der Diskussion beteiligen.
Habe mich erst kürzlich hier angemeldet und möchte mich auch in dieser Diskussion mit einbringen.
Das Baukindergeld an den Ersterwerb zu knüpfen macht für mich schon Sinn, wenn die Politik die Eigentumsquote erhöhen möchte.
Jedoch nach dem Zeitpunkt des Immobilienerwerbs zu differenzieren ist für mich eine Unterstützung einer bestimmten Lobbygruppe.
Ich beschreibe mal drei unterschiedliche Fälle in denen diese Ungerechtigkeit deutlich wird.
Fall 1: Familie mit drei Kindern, 50.000-60.000 Einkommen, selbstgenutze ETW als Familie gekauft, um nicht dauerhaft in Miete zu leben.
Nicht Förderberechtigt, da als Familie schon Eigentum erworben.
Fall 2. Familie mit zwei Kindern, 90.000-100.000 Euro Einkommen, Pärchen hat sich direkt eine Immobilie gekauft. Erst anschließend zwei Kinder bekommen.
Förderberechtigt, 200Euro im Monat, 24.000€ über gesamte Laufzeit.
Fall 3. Familie mit drei Kindern, 105.000- 115.000 Einkommen, Sowohl Mann als auch Frau haben früh geerbt und besitzen mehrere Immobilien. Erst anschließend Kinder bekommen.
Förderberechtigt, 300Euro im Monat, 36.000€ über gesamte Laufzeit.
Ist das Fördernd für die Eigentumsquote? Ich denke nicht.
Deswegen wäre es gerechter, zu schau, ob die Familie überhaupt eine größere/ Andere Immobilie benötigt, statt auf den Zeitpunkt des Immobilienerwerbs zu schauen.
Spunk schrieb:
In der Stuttgarter Zeitung steht:
"Anders verhält es sich, wenn beispielsweise eine junge Frau als Single eine Eigentumswohnung erworben hat und diese vermietete. Wenn sie später heiratet, Kinder bekommt und mit dem Ehemann eine gemeinsame Immobilie wählt, zahlt der Bund Baukindergeld."
Hallo an alle, die sich der Diskussion beteiligen.
Habe mich erst kürzlich hier angemeldet und möchte mich auch in dieser Diskussion mit einbringen.
Das Baukindergeld an den Ersterwerb zu knüpfen macht für mich schon Sinn, wenn die Politik die Eigentumsquote erhöhen möchte.
Jedoch nach dem Zeitpunkt des Immobilienerwerbs zu differenzieren ist für mich eine Unterstützung einer bestimmten Lobbygruppe.
Ich beschreibe mal drei unterschiedliche Fälle in denen diese Ungerechtigkeit deutlich wird.
Fall 1: Familie mit drei Kindern, 50.000-60.000 Einkommen, selbstgenutze ETW als Familie gekauft, um nicht dauerhaft in Miete zu leben.
Nicht Förderberechtigt, da als Familie schon Eigentum erworben.
Fall 2. Familie mit zwei Kindern, 90.000-100.000 Euro Einkommen, Pärchen hat sich direkt eine Immobilie gekauft. Erst anschließend zwei Kinder bekommen.
Förderberechtigt, 200Euro im Monat, 24.000€ über gesamte Laufzeit.
Fall 3. Familie mit drei Kindern, 105.000- 115.000 Einkommen, Sowohl Mann als auch Frau haben früh geerbt und besitzen mehrere Immobilien. Erst anschließend Kinder bekommen.
Förderberechtigt, 300Euro im Monat, 36.000€ über gesamte Laufzeit.
Ist das Fördernd für die Eigentumsquote? Ich denke nicht.
Deswegen wäre es gerechter, zu schau, ob die Familie überhaupt eine größere/ Andere Immobilie benötigt, statt auf den Zeitpunkt des Immobilienerwerbs zu schauen.
Zaba12 17.05.2018 07:08
In den letzten beiden Fällen findet eine Erhöhung der Eigentumsquote in 2018 statt, da zwingen nach 01.01.18 gekauft werden muss. Außerdem gehe ich davon aus, das erst Baukindergeld fließt, wenn Kinder kommen und wenn das Kind erst in 2 Jahren kommt gibts dann nur 8 Jahre Baukindergeld.
Ist aber auch nur eine Vermutung, da es noch keine Details gibt. Wenn man die kargen Infos jetzt streng auslegt, wäre die Immobilie auch in den beiden letzten Fällen nicht förderfähig, da zum Zeitpunkt des Kaufs keine Kinder vorhanden sind und somit als Paar gekauft wurde.
Man müsste in Fall 2 schon die alte Immobilie vermieten und neu als Familie kaufen/bauen um Baukindergeld zu bekommen. Was dann auch mit eine Erhöhung der Eigentumsquote einhergeht. Aber so ein Risiko/ eine Doppelbelastung muss man erst mal stemmen.
Ist aber auch nur eine Vermutung, da es noch keine Details gibt. Wenn man die kargen Infos jetzt streng auslegt, wäre die Immobilie auch in den beiden letzten Fällen nicht förderfähig, da zum Zeitpunkt des Kaufs keine Kinder vorhanden sind und somit als Paar gekauft wurde.
Man müsste in Fall 2 schon die alte Immobilie vermieten und neu als Familie kaufen/bauen um Baukindergeld zu bekommen. Was dann auch mit eine Erhöhung der Eigentumsquote einhergeht. Aber so ein Risiko/ eine Doppelbelastung muss man erst mal stemmen.
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