ᐅ Mit Bauantrag wegen Baukindergeld zuwarten
Erstellt am: 06.02.2018 10:41
Zaba12 23.06.2018 16:03
Deshalb ist die Beschränkung umstritten. Eine Seehofer-Sprecherin betonte, man werbe im parlamentarischen Verfahren für eine Ausweitung der Quadratmeterzahl. Angestrebt werde eine Ausweitung der Fördergrenze auf 140 Quadratmeter für eine Familie mit bis zu zwei Kindern.
Nach WoFIV wäre der Keller Nutzfläche . Abwarten. ich verstehe nicht warum ein Seehofer das mit sich machen lässt???
Nach WoFIV wäre der Keller Nutzfläche . Abwarten. ich verstehe nicht warum ein Seehofer das mit sich machen lässt???
Zaba12 23.06.2018 16:19
...laut WoFIV wäre auch die Terrasse mit drin. In der Berechnung unseres Architekten ist diese für unser Einfamilienhaus nicht drin. Gilt die teilweise Einberechnung nur bei ETWs?
Fuchur 23.06.2018 16:22
Also so wie ich die Wohnflächenverordnung lese, zählen Kellerräume nicht dazu, Terrassen zu 1/4, bei besonders geschützter Nutzbarkeit zu 1/2.
Zaba12 23.06.2018 16:24
Dann wird unsere Terrasse nur 1,2qm groß :-p
Der Architekt wird’s schon richten.
Der Architekt wird’s schon richten.
Kabelmodem87 23.06.2018 17:07
Fuchur schrieb:
Also so wie ich die Wohnflächenverordnung lese, zählen Kellerräume nicht dazu, Terrassen zu 1/4, bei besonders geschützter Nutzbarkeit zu 1/2.Hauswirtschaftsraum? Treppe, Flur ? Alles Nutzfläche?
Fuchur 23.06.2018 17:10
Steht doch alles in der Wohnflächenverordnung, hat auch nur 5 Paragraphen
Treppen ab 4 Steigungen nicht, der Rest ja.
Treppen ab 4 Steigungen nicht, der Rest ja.
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