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ᐅ Mit Bauantrag wegen Baukindergeld zuwarten


Erstellt am: 06.02.2018 10:41

HausbauTiNa 04.09.2018 10:48
Zaba12 schrieb:
Genau das ist der Punkt, nötig haben wir es (fast) alle nicht. Also warum aufregen?

Das "fast" kannst du gerne streichen.

Aufregen kann man sich deswegen, weil es wahrlich keiner nötig hat, aber der Staat dennoch wieder eine 2- Klassen Gesellschaft schafft.

HausbauTiNa 04.09.2018 10:59
chand1986 schrieb:
Na wenn du es so siehst, muss man einen Schmarrn wie das Baukindergeld einstampfen und denen, die für wenig Geld viel leisten ( Altenpflege, Kindergärtner, etc. pp. ) das als Lohn für ihre Leistung zur Verfügung stellen.
Wenn Leistung sich lohnen soll muss Arbeit erst mal vernünftig bezahlt werden bevor man Leute subventioniert, die sich etwas teures wie Bauen ohnehin leisten können.

Ich hätte es nie gedacht, aber ich stimme dir absolut zu.

Zaba12 04.09.2018 11:11
yellow_ms schrieb:
Aus meiner Sicht zählt Anzahl Kinder bei Antragstellung, alles andere macht es doch unnötig kompliziert, siehe z.B die Förderrichtlinie in Bayern: "zuzüglich 15.000 EUR für jedes weitere zum Haushalt rechnende Kind, für das zum Zeitpunkt der Antragstellung die Kindergeldberechtigung vorliegt" [Erläuterungen, Ziffer 20]
Es ist eine Kombination aus beidem, glaube ich. Zumindest reime ich es mir so zusammen.
Beispiel: Steuererklärung 2016 ohne Kind + Steuererklärung mit Kind 2017. Baugenehmigung aus 2018 und es wird gebaut. 2019 wird der Antrag aber mit 2
Kindern gestellt, weil die Frau zwischenzeitlich in 2018 schwanger wurde und vor der Antragstellung das Kind bekommen hat. Die Meldebescheinigung enthält 4 Personen. Wie viel Baukindergeld gibts in NRW?

Genau 24k€. Damit ist es so wie du es sagst. Egal wie die Einkommensverhältnisse und Freibeträge sind. Es zählt der Ist-Zustand von 2016 und 2017. Wenn die Voraussetzung erfüllt sind zählt dann die Anzahl der Kinder zur Antragstellung. Wenn du dazwischen Drillinge bekommen hast, umso besser

yellow_ms 04.09.2018 11:19
hmm, ok so macht es auch Sinn... d.h. zur Ermittlung des Anspruchs zählt das zvE der entsprechenden Jahre und dort die tatsächlich in den Jahren vorhandenen Kinder. Hat man auf dieser Basis Anspruch, gibt es Geld für die Anzahl der Kinder die bei Antragstellung da sind. Meine Güte wird das kompliziert

seat88 04.09.2018 11:50
Zaba12 schrieb:
Kein Kind, kein Freibetrag. Ist doch klar.
Aber bei 175k€ Brutto...komm schon, da würde ich mich jetzt nicht wirklich benachteiligt fühlen. Aber bei dir war es die Abfindung die es so aufgebläht hat, richtig?

Das „nur noch 110k€“ ist übrigens echt absurd. Sorry das ich Dir hier jetzt ein wenig Kontra gebe, aber da haben es andere doch echt nötiger, oder nicht?


Laut KFW soll es wohl genauso werden. Wer bspw. 2016 noch kein Kind hatte, erhält keinen Freibetrag. Logisch .
Sonst könnte man ja gleich das erste Kind samt Freibetrag mit einrechnen und erst ab dem zweiten einen zusätzlichen Freibetrag dazuaddieren.
Bedeutet wohl das einige mit einem mickrigen Gehalt von 175k rausfallen ....

Zaba12 04.09.2018 12:08
yellow_ms schrieb:
hmm, ok so macht es auch Sinn... d.h. zur Ermittlung des Anspruchs zählt das zvE der entsprechenden Jahre und dort die tatsächlich in den Jahren vorhandenen Kinder. Hat man auf dieser Basis Anspruch, gibt es Geld für die Anzahl der Kinder die bei Antragstellung da sind. Meine Güte wird das kompliziert
Find ich auch. Die Zeitfenster sind halt sehr klein um vernünftig vom Baukindergeld zu profitieren. Entweder man hat im allen Belangen bzw. schon immer 2 Kinder gehabt oder es kommt bis zum Antrag ein zweites dazu, wo auch vorher schon die Einkommemsgrenze nicht gerissen wurde.
Ohne Kinder in den Einkommensnachweisen hat man mit einem hohen Gehalt auf jeden Fall schlechte Karten.
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