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ᐅ Mit Bauantrag wegen Baukindergeld zuwarten


Erstellt am: 06.02.18 10:41

Zaba1215.05.18 14:37
Arifas schrieb:
"wo ich bauen kann" wäre dann ab Bauanzeige?
Also wir haben die Unterlagen am 30.11.2017 vollständig eingereicht und hätten frühestens nach Ablauf der Frist von einem Monat (28.12.2017?) starten dürfen; vorausgesetzt, wir machen eine Woche vor Baustart eine Bauanzeige. Die Bauanzeige haben wir dann im März 2018 gemacht. Eine Woche später durften wir dann bauen.

Was gilt jetzt als Datum? Ich verstehe es leider nicht
Der genaue Wortlaut ist...
Bedarf es keiner Baugenehmigung, gilt der Anspruch auf Baukindergeld für Neubauvorhaben, von denen die Gemeinde nach Maßgabe des Bauordnungsrechts Kenntnis erlangt hat und mit deren Ausführung nach dem 1. Januar 2018 begonnen werden durfte.

D.h. wenn du am 28.12.17 bauen durftest, wäre deine Einschätzung bzgl. des Baukindergeldes wie?
Arifas15.05.18 14:38
Aber Kenntnis davon, dass wir starten, haben sie ja dann erst ab Bauanzeige. Also März. Oder?! Irgendwie steh ich auf dem Schlauch. Sorry
Zaba1215.05.18 14:40
Arifas schrieb:
Aber Kenntnis davon, dass wir starten, haben sie ja dann erst ab Bauanzeige. Also März. Oder?! Irgendwie steh ich auf dem Schlauch. Sorry
Kenntnis hat das Bauamt ab Angabe der Eingabeplanung. Dh. wo denen das erste mal was offizielles vorliegt meiner Meinung nach.
Arifas15.05.18 14:41
Zaba12 schrieb:
Kenntnis hat das Bauamt ab Angabe der Eingabeplanung. Dh. wo denen das erste mal was offizielles vorliegt meiner Meinung nach.
Okay. Die Dame vom Amt war sich nicht sicher. Sie war der Meinung, dass wir ja erst nach der Bauanzeige bauen "dürfen" und daher der Termin gilt.
Aber das wird man dann wohl abwarten müssen
Egberto15.05.18 14:44
Ich würde es auch enger auslegen: Kenntnis vom Bauvorhaben nicht vom Baubeginn. Aber es wird so oder so zunächst Unsicherheit herrschen, also Antrag stellen.
Zaba1215.05.18 14:45
Arifas schrieb:
Okay. Die Dame vom Amt war sich nicht sicher. Sie war der Meinung, dass wir ja erst nach der Bauanzeige bauen "dürfen" und daher der Termin gilt.
Aber das wird man dann wohl abwarten müssen

Lass dich einfach überraschen und reiche den Antrag im August bei der KfW ein. Machen kannst du eh nichts mehr. Das eine Bauamt 20km weiter kann es ggf. auch anders auslegen wie dein Bauamt. Da kannst du dich auch auf dem Kopf stellen und sagen die anderen machen es aber so.

Siehe ein paar Kommentare vorher mit der Tektur.
bauamtbauanzeigeantrag