ᐅ Mit Bauantrag wegen Baukindergeld zuwarten
Erstellt am: 06.02.18 10:41
Denis L. 27.06.18 21:31
Zaba12 schrieb:
Was aber auch klar sein sollte, das sind keine Summen die man unter 5000€ Haushaltseinkommen bewältigen sollte. Schon gar nicht mit einer 100% Finanzierung.Ich hab eher durch Zufall als mit Plan sparsam gelebt bisher (kein Auto bspw.) und konnte so schon recht viel Eigenkapital ansparen. Ich kann mir jetzt auch ein 183qm Haus leisten, nur muss es eben ein Fertighaus sein und Keller ist auch nicht drin. Es wäre sicher auch massiv und mit Keller gegangen, dann aber mit einer Rate von 2000 € und mehr Risiko. Ich denke unser Einkommen (ich höhere Tarifstufe IGM und Freundin Schwester in Kinderklinik/intensiv) ist gut genug, dass wir normalerweise nicht mehr zu den typischen Fertighauskunden gehören, aber bei Massivbau hätte ich schon die Familienplanung kürzen müssen Ich will nicht wissen wie das ein Werker / Meister / Bürokauffmann schaffen soll.
Arifas 27.06.18 22:05
Seltsam Denis, bei uns war Fertighaus meist teurer, als der ortsansässige GU, der massiv baut
HausbauTiNa 27.06.18 22:08
Zurück zum Fachlichen:
Trotz intensiver Suche finde ich keine Info, wie es jetzt weitergeht.
Es soll wohl nächste Woche als Gesetz verabschiedet werden.
Habt ihr da mehr Infos gefunden?
Im Positionspapier steht, dass die Baugenehmigung den Antrag ermöglicht.
Gibt es schon Details zur Förderung, ob der Bauvertrag mit 1 Kind unterschrieben werden darf, wenn zur Baugenehmigung 2 Kinder auf der Welt sind.
Konkret:
Wir erwarten im September ein weiteres Kind. Bauvertrag ist noch nicht unterschrieben.
Nur mit dem weiteren Kind bleiben wir im Einkommensband. Die Baugenehmigung brauchen wir in 2018, damit 2016 und 2017 vorgelegt werden müssen, da 2018 sowieso die Grenze überschreiten wird.
Noch zu unserem Verständnis:
Für uns macht es nur Sinn, dass z.B. bei Geburt eines 2. Kindes in 2018 die 105 kEUR Eigenkapital Grenze für 2016 und 2017 angezogen wird und nicht die 90 kEUR.
Versteht ihr das auch so?
Trotz intensiver Suche finde ich keine Info, wie es jetzt weitergeht.
Es soll wohl nächste Woche als Gesetz verabschiedet werden.
Habt ihr da mehr Infos gefunden?
Im Positionspapier steht, dass die Baugenehmigung den Antrag ermöglicht.
Gibt es schon Details zur Förderung, ob der Bauvertrag mit 1 Kind unterschrieben werden darf, wenn zur Baugenehmigung 2 Kinder auf der Welt sind.
Konkret:
Wir erwarten im September ein weiteres Kind. Bauvertrag ist noch nicht unterschrieben.
Nur mit dem weiteren Kind bleiben wir im Einkommensband. Die Baugenehmigung brauchen wir in 2018, damit 2016 und 2017 vorgelegt werden müssen, da 2018 sowieso die Grenze überschreiten wird.
Noch zu unserem Verständnis:
Für uns macht es nur Sinn, dass z.B. bei Geburt eines 2. Kindes in 2018 die 105 kEUR Eigenkapital Grenze für 2016 und 2017 angezogen wird und nicht die 90 kEUR.
Versteht ihr das auch so?
Denis L. 27.06.18 22:09
Hi Arifas. Also wir kamen bei knapp 20-30% mehr raus. Ausstattung sehr ähnlich nur eine Gaube wäre uns beim Massivbau zu teuer gekommen.
Nenn doch mal ein paar Zahlen und Namen, noch kann ich widerrufen.
Nenn doch mal ein paar Zahlen und Namen, noch kann ich widerrufen.
HausbauTiNa 27.06.18 22:10
HausbauTiNa schrieb:
Zurück zum Fachlichen:
Trotz intensiver Suche finde ich keine Info, wie es jetzt weitergeht.
Es soll wohl nächste Woche als Gesetz verabschiedet werden.
Habt ihr da mehr Infos gefunden?
Im Positionspapier steht, dass die Baugenehmigung den Antrag ermöglicht.
Gibt es schon Details zur Förderung, ob der Bauvertrag mit 1 Kind unterschrieben werden darf, wenn zur Baugenehmigung 2 Kinder auf der Welt sind.
Konkret:
Wir erwarten im September ein weiteres Kind. Bauvertrag ist noch nicht unterschrieben.
Nur mit dem weiteren Kind bleiben wir im Einkommensband. Die Baugenehmigung brauchen wir in 2018, damit 2016 und 2017 vorgelegt werden müssen, da 2018 sowieso die Grenze überschreiten wird.
Dürfte man nach eurem Verständnis schon vor September 18 den Bauvertrag unterschreiben?
Noch zu unserem Verständnis:
Für uns macht es nur Sinn, dass z.B. bei Geburt eines 2. Kindes in 2018 die 105 kEUR Eigenkapital Grenze für 2016 und 2017 angezogen wird und nicht die 90 kEUR.
Versteht ihr das auch so? aero2016 27.06.18 22:49
wie wird denn der Ersterwerb kontrolliert?
Angenommen eine Familie kauft sich 2010 ein Haus. Aus beruflichen Gründen zieht die Familie 2014 in eine andere Stadt, verkauft daher das Haus und mietet. 2018 wird dann wieder Eigentum erworben. Wie lässt sich das kontrollieren?
Angenommen eine Familie kauft sich 2010 ein Haus. Aus beruflichen Gründen zieht die Familie 2014 in eine andere Stadt, verkauft daher das Haus und mietet. 2018 wird dann wieder Eigentum erworben. Wie lässt sich das kontrollieren?
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