ᐅ Mit Bauantrag wegen Baukindergeld zuwarten
Erstellt am: 06.02.18 10:41
Fuchur 02.09.18 22:02
Wir schweifen vom Thema ab.
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HausbauTiNa 02.09.18 22:54
Vielleicht kann man die Diskussion wieder zum eigentlichen Thema bringen. Man ärgert sich am Tage schon genug über Linke, Grüne und kriminelle Flüchtlinge.
Das bayerische Baukindergeld sieht interessant aus.
Rein formal ist die Berücksichtigung des vorletzten und vorvorletzten Einkommenssteuerbescheides sinnvoll, da jemand, der im Januar einen Antrag stellt, definitiv noch nicht vom Vorjahr den Einkommenssteuerbescheid erhalten hat.
Gleichzeitig ist diese ganze Einkommensbetrachtung verrückt. Wenn ich unsere Situation betrachte:
Einzug geplant: 2019
Notwendige Bescheide: 2016, 2017
Kind geboren und Hochzeit in 2017
Heißt: 2016 unverheiratet und beide Vollverdiener--> schlecht
Ganz andere Einkommenssituation als heute. Damit schließt man wieder Familien mit "frischen" Kindern aus.
Vor kurzem habe ich einen Brief an das Bundesministerium des Inneren geschrieben.
Anbei ein Auszug der Antwort:
Zitat Bundesministerium/ Extrakt:
"Stichtag für die Berechtigung zur Antragstellung ist bei Neubauten das Datum der Erteilung der Baugenehmigung bzw. die Erstellung und Ausnutzung der Bauanzeige nach den bauordnungsrechtlichen Bestimmungen des jeweiligen Landes (vgl. auch § 14 Abs. 3 Baugesetzbuch) bzw. das Datum des notariellen Kaufvertrags beim Bestand. Die Förderung umfasst die Jahre der Antragsberechtigung 2018 – 2020."
Das liest sich nicht so, dass es nach Einzug geht.
Das bayerische Baukindergeld sieht interessant aus.
Rein formal ist die Berücksichtigung des vorletzten und vorvorletzten Einkommenssteuerbescheides sinnvoll, da jemand, der im Januar einen Antrag stellt, definitiv noch nicht vom Vorjahr den Einkommenssteuerbescheid erhalten hat.
Gleichzeitig ist diese ganze Einkommensbetrachtung verrückt. Wenn ich unsere Situation betrachte:
Einzug geplant: 2019
Notwendige Bescheide: 2016, 2017
Kind geboren und Hochzeit in 2017
Heißt: 2016 unverheiratet und beide Vollverdiener--> schlecht
Ganz andere Einkommenssituation als heute. Damit schließt man wieder Familien mit "frischen" Kindern aus.
Vor kurzem habe ich einen Brief an das Bundesministerium des Inneren geschrieben.
Anbei ein Auszug der Antwort:
Zitat Bundesministerium/ Extrakt:
"Stichtag für die Berechtigung zur Antragstellung ist bei Neubauten das Datum der Erteilung der Baugenehmigung bzw. die Erstellung und Ausnutzung der Bauanzeige nach den bauordnungsrechtlichen Bestimmungen des jeweiligen Landes (vgl. auch § 14 Abs. 3 Baugesetzbuch) bzw. das Datum des notariellen Kaufvertrags beim Bestand. Die Förderung umfasst die Jahre der Antragsberechtigung 2018 – 2020."
Das liest sich nicht so, dass es nach Einzug geht.
Zaba12 03.09.18 09:29
Snowy36 schrieb:
fiktives Beispiel somit : 2 Vollverdiener a 70.000 und 45.000 . Kein Baukindergeld .Wenn du von Haushaltseinkommen sprichst, dann stimmt das nicht! Ich selbst habe einen Unterschied zwischen 22k€ Brutto zwischen Haushaltseinkommen und dem zu versteuernden Haushaltseinkommen aus der Steuereklärung. Und nur das zu versteuernde Haushaltseinkommen zählt für die Förderung. Alex85 03.09.18 20:19
jop, mein zvE liegt auch knapp 30T€ unter den Bruttolöhnen.
HausbauTiNa 03.09.18 20:21
Jop, meine auch ZvE.
Kekse 03.09.18 21:00
Jo, und damit ist man wie gesagt ein gutes Stück über "Obergrenze Mittelschicht" hinausgeschossen.
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