ᐅ Mit Bauantrag wegen Baukindergeld zuwarten
Erstellt am: 06.02.18 10:41
yellow_ms 13.09.18 10:28
die kfw-Seite ist aktualisiert, es gibt dort nun ein Merkblatt
yellow_ms 13.09.18 10:32
zum zvE: Das zu versteuernde jährliche Haushaltseinkommen darf maximal 90.000 Euro bei einem Kind zuzüglich 15.000 Euro je weiterem Kind unter 18 Jahren betragen. Hierfür wird der Durchschnitt aus den zu versteuernden Einkommen des zweiten und dritten Jahres vor Antragseingang ermittelt (Beispiel für einen Antrag in 2018 wird der Durchschnitt der Einkommen aus 2015 und 2016 gebildet
Klingt für mich dann doch wieder so, als würde die Anzahl der Kinder bei Antragstellung für die Freigrenze relevant sein...
Klingt für mich dann doch wieder so, als würde die Anzahl der Kinder bei Antragstellung für die Freigrenze relevant sein...
Zaba12 13.09.18 10:33
yellow_ms schrieb:
zum zvE: Das zu versteuernde jährliche Haushaltseinkommen darf maximal 90.000 Euro bei einem Kind zuzüglich 15.000 Euro je weiterem Kind unter 18 Jahren betragen. Hierfür wird der Durchschnitt aus den zu versteuernden Einkommen des zweiten und dritten Jahres vor Antragseingang ermittelt (Beispiel für einen Antrag in 2018 wird der Durchschnitt der Einkommen aus 2015 und 2016 gebildet
Klingt für mich dann doch wieder so, als würde die Anzahl der Kinder bei Antragstellung für die Freigrenze relevant sein...Ist wie bei der Eigenheimzulage Zaba12 13.09.18 10:36
Zaba12 schrieb:
Ist wie bei der Eigenheimzulage..und der Kinder bei Antragstellung. Also das was ich vor mehreren Seiten als Beispiel geschrieben habe gilt. Zaba12 13.09.18 10:39
Zaba12 schrieb:
..und der Kinder bei Antragstellung. Also das was ich vor mehreren Seiten als Beispiel geschrieben habe gilt.Wenn man eine Eigentumswohnung besitzt in DE ist man raus. Egal ob vermietet, selbstgenutzt oder vorher ohne Kind gekauft.
yellow_ms 13.09.18 10:43
wir hatten doch drüber geschrieben, dass zur Ermittlung des zvE nur die Anzahl der Kinder im jeweiligen Jahr relevant sind. Das geht aus meiner Sicht aus dieser Formulierung nicht hervor. Für mich klingt das so.
1. Die beiden Steuerbescheide einreichen.
2. Taschenrechner anschmeißen und den Mittelwert berechnen.
3. Freibetrag prüfen anhand der Kinder bei Antragstellung.
Aber ich gehe davon aus, dass es auch eine Förderrichtlinie gibt, in der weitere Details stehen.
Bzw. hoffe ich jetzt einfach, dass wir den Einzug 2019 hinbekommen. Der schnitt 2016/2017 wäre unter 90k, dann würde es auf jeden Fall klappen
1. Die beiden Steuerbescheide einreichen.
2. Taschenrechner anschmeißen und den Mittelwert berechnen.
3. Freibetrag prüfen anhand der Kinder bei Antragstellung.
Aber ich gehe davon aus, dass es auch eine Förderrichtlinie gibt, in der weitere Details stehen.
Bzw. hoffe ich jetzt einfach, dass wir den Einzug 2019 hinbekommen. Der schnitt 2016/2017 wäre unter 90k, dann würde es auf jeden Fall klappen
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