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ᐅ Mit Bauantrag wegen Baukindergeld zuwarten


Erstellt am: 06.02.18 10:41

sco0ter04.09.18 19:40
Also wir, bzw. unser Bauunternehmen, haben von unserer Stadtverwaltung ein Schreiben bekommen welches auf den 09.01.2018 datiert ist.

Betreff: Mitteilung gemäß Paragraph 67 Abs. 2 Landesbauordnung

"Hiermit teilen wir Ihnen mit, dass ein Bauantragsverfahren für das o.g. Vorhaben nicht durchgeführt werden soll. Mit den Bauarbeiten kann begonnen werden."

Adressiert allerdings an unser Bauunternehmen, weil das als Bauherr im Antrag eingetragen war.

Etwas anderes von Behörden Seite haben wir nicht bekommen.

Was meint ihr? Ist das das entscheidende Schreiben?

Der Vertrag mit dem Bauunternehmen wurde hingegen am 07.09.17 unterschrieben.
Zaba1209.09.18 14:52
Für die bayrische Eigenheimzulage werden in 2019 und 2020 zusammen 700 Mio. eingestellt. Mit 2018 sind es dann 85k gefördert Einheiten. Laut Statistik wurden von Januar bis März 2017 ca. 7200 Baugenehmigung mit bis zu 2 Wohneinheiten genehmigt (quasi die Zielgruppe). Sprich, das Budget würde tatsächlich bis Ende 2020 reichen. Glauben tue ich aber nicht dran.
Pommes0111.09.18 13:23
Zaba12 schrieb:
Das war nichts in Frage. Was ist, wenn deine Genehmigung beim Amt 1 Monat herumgelegen hat? Was steht im genehmigten Bauantrag?

Aber wenn der 16.01. stimmt dann bist du berechtigt. Glückwunsch.

Die Frage verwirrt mich etwas. Ich habe meinen Bauantrag am 06.12.2017 eingereicht, der Bescheid ist mit 14.03.2018 datiert. Gibts da Probleme?
Zaba1211.09.18 13:24
Nö keine Probleme.
yellow_ms13.09.18 09:53
laut Homepage des BMI von heute kann das Baukindergeld ab dem 18.09. beantragt werden. Auf der Seite der kfw noch keine weiteren Details

Bzgl. Fristen steht in dem kurzen Artikel:

Neubauten sind förderfähig, wenn die Baugenehmigung zwischen dem 01. Januar 2018 und dem 31. Dezember 2020 erteilt worden ist.

Beim Erwerb von Neu- oder Bestandsbauten muss der notarielle Kaufvertrag zwischen dem 01. Januar 2018 und dem 31. Dezember 2020 unterzeichnet worden sein.


D.h. Bauträger ist aus meiner Sicht der Erwerb von Neubauten, also Notarvertrag relevant. Jetzt bin ich auf die Richtlinie gespannt.
Zaba1213.09.18 09:59
Nach dem jeweiligen Landesbaurecht sind nur anzeigepflichtige Vorhaben förderfähig,...

Bedeutet Baugenehmigung oder Bauantrag als Freisteller nach Bebauungsplan, Richtig?
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