ᐅ Mit Bauantrag wegen Baukindergeld zuwarten
Erstellt am: 06.02.18 10:41
manyyuu19.12.19 21:35
Es ist eigentlich relativ einfach: Da lediglich vorgetäuscht würde, dass die Fördervoraussetzungen (also entweder tatsächlich Anmeldung = Einzug in diesem Jahr oder bei Einzug erst in 2020 Einkommen auch im dann maßgeblichen Zeitraum unter der Einkommensgrenze) vorliegen, dürfte es sich um Betrug handeln, wenn ein Einzug (der durch die Meldebestätigung nur nachgewiesen werden soll) tatsächlich nicht zum angegebenen Zeitpunkt erfolgt ist...bei einem Haus, das noch keine Anschlüsse hat, ließe sich das auch im Rahmen von Stichproben ziemlich leicht nachvollziehen...
guckuck219.12.19 21:41
Mangels Fertigstellungsmeldung ist der Bezug des Gebäudes auch noch gar nicht gestattet. Ergo kann es keine legitime Ummeldung dorthin geben.
Mangels Datenabgleich mag es sein, dass es (heute) nicht auffliegt.
Es ist und bleibt trotzdem Subventionsbetrug.
Deine Wahrnehmung „auf 24.000€ zu verzichten“ ist ziemlich quer. Dir steht diese Förderung offenbar nicht zu, du hast keinen Anspruch darauf.
Aber: Es zählt das Durchschnitts zvE der zwei zu berücksichtigten Kalenderjahre. Hast du das bedacht? In einem der beiden Jahre kannst du also drüber sein, wenn im Schnitt die Grenze nicht gerissen wird
Mangels Datenabgleich mag es sein, dass es (heute) nicht auffliegt.
Es ist und bleibt trotzdem Subventionsbetrug.
Deine Wahrnehmung „auf 24.000€ zu verzichten“ ist ziemlich quer. Dir steht diese Förderung offenbar nicht zu, du hast keinen Anspruch darauf.
Aber: Es zählt das Durchschnitts zvE der zwei zu berücksichtigten Kalenderjahre. Hast du das bedacht? In einem der beiden Jahre kannst du also drüber sein, wenn im Schnitt die Grenze nicht gerissen wird
aero201620.12.19 08:13
Kinderschreck schrieb:
Zu fragen, ob eine Anmeldung unter den Voraussetzungen möglich ist?
Ich würde auf 24.000€ verzichten aufgrund von 2 bis 3 Tsd € Überschreitung der Einkommensgrenze im Bemessungszeitraum.
Wirfst du gerade den ersten Stein?
du möchtest dir gerne 24.000€ von uns (allen) nehmen, obwohl sie Dir nicht zustehen?Tego1220.12.19 09:04
Was für ein asoziales Verhalten... Kein Anspruch ist kein Anspruch, es wird etliche Personen geben die knapp an der Grenze scheitern. (entschuldigt die Wortwahl)
sauerland20.12.19 14:05
Es zählt das zu vesteuernde Einkommen - also das nach Abzug der Kinderfreibeträge etc. und nicht das Brutto, was im Dezember auf der Abrechnung steht. Vielleicht passt es ja doch?
Ansonsten: Pech gehabt - zumal du zur Ummeldung auch die Vermieterbescheinigung benötigst ...
Ansonsten: Pech gehabt - zumal du zur Ummeldung auch die Vermieterbescheinigung benötigst ...
M4rvin20.12.19 14:37
Wir haben beim ummelden nichts benötigt. Einfach zum Rathaus und umgemeldet...
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