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ᐅ Mit Bauantrag wegen Baukindergeld zuwarten


Erstellt am: 06.02.2018 10:41

Kekse 29.06.2018 02:19
Was gewollt ist und was später nach den Richtlinien dann tatsächlich möglich ist sind manchmal zwei verschiedene Paar Schuhe. Diese Spekulationen helfen doch nicht weiter. Solche Details erfahren wir frühestens mit vorliegendem Gesetzestext. Oder gibt’s irgendwo den Entwurf zu lesen?

HilfeHilfe 29.06.2018 06:57
na jetzt gibst zirkus

HilfeHilfe 29.06.2018 07:38
Kekse schrieb:
Wie meinen?

na erst einkommen, dann Grundstücksgrenze und jetzt fangen wir an die Kinderfragen zu lösen^^

ich werde es mir einfach machen. wenns soweit ist wird es sicherlich eine Anlaufstelle geben wo man die konkreten Sachen in Erfahrung bringen kann

Alex85 29.06.2018 09:19
Eigentlich ist der Kenntnisstand heute der gleiche wie vor einer Woche, bevor das Flächentheater los ging.
Also zurück zu den Spekulationen, wann Kinder auf der Welt sein müssen, was Ersterwerb als Familie bedeutet (und was Familie überhaupt bedeutet, Stichwort Alleinerziehende) ... wir wissen es einfach nicht.

Wir sind nun bei Posting 735 angekommen und bevor das Drama um die Flächenbegrenzung begann, waren wir irgendwo bei der Hälfte, ca. Posting 350. Die Differenz von fast 400 Postings kann eigentlich direkt in den Müll wandern, weil es vollkommen überflüssig war.

Aber so ist das wohl, wenn es was umsonst gibt. Schlimmer als im Winterschlussverkauf.

HilfeHilfe 29.06.2018 12:17
Alex85 schrieb:
Eigentlich ist der Kenntnisstand heute der gleiche wie vor einer Woche, bevor das Flächentheater los ging.
Also zurück zu den Spekulationen, wann Kinder auf der Welt sein müssen, was Ersterwerb als Familie bedeutet (und was Familie überhaupt bedeutet, Stichwort Alleinerziehende) ... wir wissen es einfach nicht.

Wir sind nun bei Posting 735 angekommen und bevor das Drama um die Flächenbegrenzung begann, waren wir irgendwo bei der Hälfte, ca. Posting 350. Die Differenz von fast 400 Postings kann eigentlich direkt in den Müll wandern, weil es vollkommen überflüssig war.

Aber so ist das wohl, wenn es was umsonst gibt. Schlimmer als im Winterschlussverkauf.

und es wird sicherlich eine Grauzone geben bzw. die KfW wird dazulernen und Herauslagekriterien rausgeben.

Es wird auch Klagen geben und Grundsatzurteile. Ich gönns jedem, aber irgendwie ist es zu viele wenns und abers

Zaba12 29.06.2018 14:27
Kommen wir wieder zum Topic und zur Ausgangsfrage zurück. Soll ich mit dem Bauantrag warten? Antwort: Nein, lieber Arthur du musst nicht mehr warten *Ironie off*. :-p. Von mir aus können wir den Thread schließen und einen neuen FAQ Thread „Baukindergeld“ aufmachen. Am besten fixiert ganz oben lieber .
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