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ᐅ Mit Bauantrag wegen Baukindergeld zuwarten


Erstellt am: 06.02.18 10:41

Zaba12 14.01.19 18:55
Hans-Maulwurf schrieb:
Besteht die Möglichkeit unter der Konstellation:

-Baugenehmigung 2018
- Bau 2019 - Anfang 2020
- Nachwuchs 1 Halbjahr 2020

Baukindergeld zu beantragen/zu erhalten?

Vielen Dank.
Gut das es keine Babys auf Bestellung gibt. Ihn nur reinhalten funktioniert auch bei gesunden Paaren nicht immer!

yellow_ms 14.01.19 19:58
beim zweiten reicht offenbar nur schief anschauen, wird es noch ein paar Monate kuschlig in der 3-Zimmer-Wohnung

Altai 16.01.19 09:57
Ist man eigentlich auch als Alleinerziehender qualifiziert?
Und: es steht ja in den FAQ, dass die Förderung nur für den Hauptwohnsitz in Frage kommt. Auf wessen Hauptwohnsitz bezieht sich das, den des Antragstellers (und die Kinder müssen dann nur mit im Haushalt wohnen), oder müssen tatsächlich die Kinder den Hauptwohnsitz dort haben? Hat da schon jemand eine Info gefunden?

sauerland 16.01.19 16:07
Auch als AE bekommt man Baukindergeld, sofern die Bemessungsgrundlage passt und man selbst das Kindergeld für das Kind bezieht.

Da man anhand der Meldebestätigung als Stichtag das Baukindergeld beantragen muss, würde ich es als Voraussetzung ansehen, dass das Kind auch mit Erstwohnsitz beim Antragsteller gemeldet ist.

Altai 16.01.19 16:54
Danke erst mal, Sauerland.
Aber das Kind ist ja auch gemeldet, wenn es einen Nebenwohnsitz hat. Dafür gibt es eine Bestätigung und z.B. für Steuerklasse II reicht das auch. Im Haushalt wohnt es, Kindergeld beziehe ich auch.

Ich werde wohl mal anrufen müssen bzgl. der genauen Interpretation, da alle sonstigen Voraussetzungen passen. Der Vater stimmt nur einer Anmeldung des Hauptwohnsitzes bei mir nicht zu.

Zaba12 16.01.19 17:01
Dann wirst wohl schlechte Karten haben. Hauptwohnsitz muss die Immobilie sein. Es ist ja auch ein Baukindergeld und keine Eigenheimzulage.

Aber fragen kostet nichts. Kannst das Ergebnis hier ja Posten.
baukindergeldhauptwohnsitz