ᐅ Mit Bauantrag wegen Baukindergeld zuwarten
Erstellt am: 06.02.18 10:41
Hans-Maulwurf schrieb:
Besteht die Möglichkeit unter der Konstellation:
-Baugenehmigung 2018
- Bau 2019 - Anfang 2020
- Nachwuchs 1 Halbjahr 2020
Baukindergeld zu beantragen/zu erhalten?
Vielen Dank.Gut das es keine Babys auf Bestellung gibt. Ihn nur reinhalten funktioniert auch bei gesunden Paaren nicht immer!Y
yellow_ms14.01.19 19:58beim zweiten reicht offenbar nur schief anschauen, wird es noch ein paar Monate kuschlig in der 3-Zimmer-Wohnung
Ist man eigentlich auch als Alleinerziehender qualifiziert?
Und: es steht ja in den FAQ, dass die Förderung nur für den Hauptwohnsitz in Frage kommt. Auf wessen Hauptwohnsitz bezieht sich das, den des Antragstellers (und die Kinder müssen dann nur mit im Haushalt wohnen), oder müssen tatsächlich die Kinder den Hauptwohnsitz dort haben? Hat da schon jemand eine Info gefunden?
Und: es steht ja in den FAQ, dass die Förderung nur für den Hauptwohnsitz in Frage kommt. Auf wessen Hauptwohnsitz bezieht sich das, den des Antragstellers (und die Kinder müssen dann nur mit im Haushalt wohnen), oder müssen tatsächlich die Kinder den Hauptwohnsitz dort haben? Hat da schon jemand eine Info gefunden?
S
sauerland16.01.19 16:07Auch als AE bekommt man Baukindergeld, sofern die Bemessungsgrundlage passt und man selbst das Kindergeld für das Kind bezieht.
Da man anhand der Meldebestätigung als Stichtag das Baukindergeld beantragen muss, würde ich es als Voraussetzung ansehen, dass das Kind auch mit Erstwohnsitz beim Antragsteller gemeldet ist.
Da man anhand der Meldebestätigung als Stichtag das Baukindergeld beantragen muss, würde ich es als Voraussetzung ansehen, dass das Kind auch mit Erstwohnsitz beim Antragsteller gemeldet ist.
Danke erst mal, Sauerland.
Aber das Kind ist ja auch gemeldet, wenn es einen Nebenwohnsitz hat. Dafür gibt es eine Bestätigung und z.B. für Steuerklasse II reicht das auch. Im Haushalt wohnt es, Kindergeld beziehe ich auch.
Ich werde wohl mal anrufen müssen bzgl. der genauen Interpretation, da alle sonstigen Voraussetzungen passen. Der Vater stimmt nur einer Anmeldung des Hauptwohnsitzes bei mir nicht zu.
Aber das Kind ist ja auch gemeldet, wenn es einen Nebenwohnsitz hat. Dafür gibt es eine Bestätigung und z.B. für Steuerklasse II reicht das auch. Im Haushalt wohnt es, Kindergeld beziehe ich auch.
Ich werde wohl mal anrufen müssen bzgl. der genauen Interpretation, da alle sonstigen Voraussetzungen passen. Der Vater stimmt nur einer Anmeldung des Hauptwohnsitzes bei mir nicht zu.
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