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ᐅ Mit Bauantrag wegen Baukindergeld zuwarten


Erstellt am: 06.02.18 10:41

Pommes01 28.06.18 21:52
Nur zur Sicherheit ob ich das alles richtig verstanden habe:

Einkommensgrenze passt, wir haben unsere Baugenehmigung in Bayern 2018 bekommen, Kind von 2 Jahren ist vorhanden. Bis Ende 2020 evtl. Geburt eines zweiten Kindes und ich bekomme insgesamt 24.000, EUR?

Spunk 28.06.18 21:52
Das klingt doch ganz nett.
Dann hoffe ich mal, dass dies auch so umgesetzt wird und nicht Sparmaßnahmen zum Opfer fällt.
aero2016 schrieb:
wo ist denn da die Logik?
Ja, immer die Erben... da kann ich auch nicht mitreden. Und den Neid spare ich mir... irgendwann werden die Nachkommen erben, wenn's was gibt.

Aber wenn du vor den Kindernkriegen eine Immobilien erworben hast und sauer abgezahlt hast... dann freut man sich schon.

HausbauTiNa 28.06.18 21:55
Pommes01 schrieb:
Nur zur Sicherheit ob ich das alles richtig verstanden habe:

Einkommensgrenze passt, wir haben unsere Baugenehmigung in Bayern 2018 bekommen, Kind von 2 Jahren ist vorhanden. Bis Ende 2020 evtl. Geburt eines zweiten Kindes und ich bekomme insgesamt 24.000, EUR?

Das 2. Kind zählt dann aber nicht. Oder ihr beantragt erst 2020

Spunk 28.06.18 21:56
Pommes01 schrieb:
Baugenehmigung in Bayern 2018 bekommen, Kind von 2 Jahren ist vorhanden. Bis Ende 2020 evtl. Geburt eines zweiten Kindes
Nö, leider nicht nur 12k vom Bund und 3k vom Land BY.

Pommes01 28.06.18 21:59
HausbauTiNa schrieb:
Das 2. Kind zählt dann aber nicht. Oder ihr beantragt erst 2020

Weil ich das Baukindergeld nur 1x beantragen kann und nicht getrennt für beide Kinder? Wenn ich 2020 für beide Kinder beantrage, bekomme ich dann für das erste auch rückwirkend für 2018 ausgezahlt?

Gibt es irgendwo eine entpsrecchende Lektüre? In den hiesigen Pressetexten geht das das alles nicht so sehr hervor

Fuchur 28.06.18 22:07
Nein, genaues gibt es erst wenn die Förderrichtlinien raus sind. Das wird noch einige Zeit dauern.

Aber du kannst davon ausgehen, dass dir ein späterer Antrag nicht hilft, weil der Status zum Zeitpunkt der Baugenehmigung (oder Bezug, je nach Festlegung) gilt. Ansonsten könnte sich ja auch das kinderlose Ehepaar mit einem Kind nach Einzug noch in die Förderung bringen. Das wird nicht gewollt sein.
baugenehmigungerben