ᐅ Mit Bauantrag wegen Baukindergeld zuwarten
Erstellt am: 06.02.2018 10:41
Egberto 09.05.2018 19:20
Ist doch auch in Ordnung, da muss niemand neidisch sein. Hätte ich vor drei Jahren bauen können, hätte ich an Baukosten mehr gespart als 24.000 €.
Zaba12 09.05.2018 19:29
Egberto schrieb:
Ist doch auch in Ordnung, da muss niemand neidisch sein. Hätte ich vor drei Jahren bauen können, hätte ich an Baukosten mehr gespart als 24.000 €.Definitiv Fuchur 09.05.2018 20:08
Zaba12 schrieb:
Man muss sich mal vor Augen führen... man bekommt einfach mal ein Steuergeschenk in Wert eines neuen Passat Comfortline ohne Sonderausstattung.Nana, es geht doch um den Bau :P Sagen wir, es gibt die gepflasterte Einfahrt (und je nach Grundstück den Rasen) kostenlos für die Familie, damit die Kinder nicht jahrelang durch den Matsch ins Haus müssen Zaba12 10.05.2018 18:15
Das Geld geht natürlich für Sondertilgung darauf. Alles andere wäre unvernünftig. Wenn schon geschenkt, dann wird es auch zweckgebunden verwertet.
Zaba12 10.05.2018 18:36
Jetzt geht es aber Schlag auf Schlag. Auf der BR Homepage ist nen Artikel von heute, dass das bayrische Baukindergeld nächste Woche beschlossen wird.
Im Gespräch waren 300€ pro Kind on top zum Baukindergeld des Bundes + 10k€ Einmalzahlungen.
Im Gespräch waren 300€ pro Kind on top zum Baukindergeld des Bundes + 10k€ Einmalzahlungen.
KingSong 15.05.2018 10:38
Unser Landratsamt hat uns heute zu folgendem Vorgehen geraten:
Da unser Bauantrag im November 2017 genehmigt wurde, würden wir ja keine Förderung erhalten. Wir könnten aber eine sogenannte Textur machen und z.B. die Garage etwas größer oder kleiner machen. Dadurch müssten wir den Bauantrag neu einreichen und er würde neu geprüft und neu genehmigt, dann mit Genehmigung 2018. Fraglich bleibt ob der schon erfolgte Beginn der Bauarbeiten Einfluss auf mögliche Förderung hat.
Da unser Bauantrag im November 2017 genehmigt wurde, würden wir ja keine Förderung erhalten. Wir könnten aber eine sogenannte Textur machen und z.B. die Garage etwas größer oder kleiner machen. Dadurch müssten wir den Bauantrag neu einreichen und er würde neu geprüft und neu genehmigt, dann mit Genehmigung 2018. Fraglich bleibt ob der schon erfolgte Beginn der Bauarbeiten Einfluss auf mögliche Förderung hat.
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