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ᐅ Mit Bauantrag wegen Baukindergeld zuwarten


Erstellt am: 06.02.2018 10:41

Fuchur 18.09.2018 17:46
Ja, das kann man rauslesen. Allerdings gebe ich zu bedenken, dass Mann schon sehr sehr lange offiziell die Formulierung benutzt "bis zu 12.000€ pro Kind in 10 Jahren". Welche Konstellation soll es denn sonst sein, in der weniger als 12.000€ gezahlt wird?

Alex85 18.09.2018 19:09
zB wenn das Kind nicht mehr Kindergeld berechtigt ist, auszieht oder das Haus generell nicht mehr eigengenutzt wird.

Fuchur 18.09.2018 19:12
Alex85 schrieb:
zB wenn das Kind nicht mehr Kindergeld berechtigt ist,
das habe ich damit assoziiert, aber die anderen Varianten sind natürlich eine Möglichkeit.

yellow_ms 18.09.2018 19:32
hab jetzt einfach mal den Antrag durchgespielt. Anzahl Kinder bei Antragstellung zählt auch für die Jahre, in denen das zvE ermittelt wird. Sieht man auf Seite 3 "Kinder & Einkommen".

Gibt man ein Kind an, steht weiter unten:

"Ich bestätige, dass das durchschnittliche zu versteuernde Haushaltseinkommen aus den Jahren 2015 und 2016 von Max. 90.000 Euro nicht überschritten wird."

Gibt man zwei an:

"Ich bestätige, dass das durchschnittliche zu versteuernde Haushaltseinkommen aus den Jahren 2015 und 2016 von Max. 105.000 Euro nicht überschritten wird."

Mehr schwarz auf weiß geht nicht

nivus 20.09.2018 12:02
So ganz verstehe ich das doch noch nicht. Wir haben 2017 Grundstück von der Stadt erworben, Haus bei einem Bauträger gekauft und 2018 Baugenehmigung erhalten... passt das jetzt für das Baukindergeld? Denn auf der KfW Seite unter "Wenn fördern wir" steht: Sie haben frühestens am 01.01.2018 den Kaufvertrag (Für ein neues Haus mit Grundstück vom Bauträger) unterzeichnet oder die Baugenehmigung erhalten.

tomtom79 20.09.2018 12:04
nivus schrieb:
So ganz verstehe ich das doch noch nicht. Wir haben 2017 Grundstück von der Stadt erworben, Haus bei einem Bauträger gekauft und 2018 Baugenehmigung erhalten... passt das jetzt für das Baukindergeld? Denn auf der KfW Seite unter "Wenn fördern wir" steht: Sie haben frühestens am 01.01.2018 den Kaufvertrag (Für ein neues Haus mit Grundstück vom Bauträger) unterzeichnet oder die Baugenehmigung erhalten.
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