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ᐅ Mit Bauantrag wegen Baukindergeld zuwarten


Erstellt am: 06.02.2018 10:41

Zaba12 24.06.2018 12:22
Glücklicherweise legt der Architekt im Rahmen der WoFIV fest was eine Hauswirtschaftsraum ist und gibt es samt Eingabeplanung und Baubeschreibung ans Bauamt weiter. Wenn die Genehmigung im Freistellungsverfahren erfolgt, kräht da kein Hahn nach.

138qm auf 120qm zu schummeln sehen ich ein, das wird nicht funktionieren. Aber wenn die 140qm kommen dann schon. Ich denke nicht, dass sich der Scholz durchsetzen wird. Dafür kommt gerade zu viel Gegenwind. Die haben auch gedacht, dass durch die Weltmeisterschaft und das Asylthema, es leise ohne Murren durch geht.

Es wird einen Kompromiss geben müssen, entweder:
- mehr Geld
- kürze Laufzeit
- kürzeres Programm, wenn Budget leer
- niedrigere Einkommensgrenze. Wie schon erwähnt es geht nur ums zvE.
- Obergrenze auf 140qm setzen
- etc.

Winniefred 24.06.2018 12:27
Wir haben unser Haus letztes Jahr gekauft und. Wir kommen daher so oder so nicht in den Genuss dieser Förderung (was wir durchaus bedauern, denn der Zuschuss bei 2 Kindern hätte uns schon sehr gefallen), aber wir hätten die Voraussetzungen tatsächlich erfüllt (sogar die neueste mit maximal 120m2, denn wir haben nur 100). Durch Vollunterkellerung und Nebengelass haben wir mehr als genug Platz. Ich bin nur gespannt wie die sich das denken...was ist, wenn man erst 1 Kind hat, aber eigentlich 3 will aus denen dann ungeplant schnell mal 4 werden können (Mehrlingsgeburten), wo kommen die aberwitzig kleinen Kinderzimmer (10m2 pro Kind mehr) her usw.. Und hier baut auch quasi niemand mit unter 130m3, meist sind es 140-150 und auch Altbauten sind häufig größer, dafür eben auf winzigen Grundstücken, weil die ja der Preistreiber sind. Unser Haus ist da schon eher eine Ausnahme. Wenig Wohnfläche mit viel Grundstück. Ich denke auch man sollte die Einkommensgrenze so setzen, dass man bis zum Mittelstand fördert und sonst keine Einschränkungen geben. Aber das wird dann ja zu teuer ist ihnen aufgefallen^^.

Zaba12 24.06.2018 12:30
Zaba12 schrieb:
Glücklicherweise legt der Architekt im Rahmen der WoFIV fest was eine Hauswirtschaftsraum ist und gibt es samt Eingabeplanung und Baubeschreibung ans Bauamt weiter. Wenn die Genehmigung im Freistellungsverfahren erfolgt, kräht da kein Hahn nach.

138qm auf 120qm zu schummeln sehen ich ein, das wird nicht funktionieren. Aber wenn die 140qm kommen dann schon. Ich denke nicht, dass sich der Scholz durchsetzen wird. Dafür kommt gerade zu viel Gegenwind. Die haben auch gedacht, dass durch die Weltmeisterschaft und das Asylthema, es leise ohne Murren durch geht.

Es wird einen Kompromiss geben müssen, entweder:
- mehr Geld
- kürze Laufzeit
- kürzeres Programm, wenn Budget leer
- niedrigere Einkommensgrenze. Wie schon erwähnt es geht nur ums zvE.
- Obergrenze auf 140qm setzen
- etc.
Ich habe kein Problem durch eine niedriger Einkommensgrenze durchs Raster zu fallen, aber durch eine QM-Beschränkung schon. Von wegen Mund abputzen und weitermachen. Man bin ich sauer seit gestern.

Winniefred 24.06.2018 12:31
Im Übrigen, um mal auf die Eingangsfrage zurückzukommen...wenn wir jetzt aktuell bauen oder kaufen wollten, dann hätten wir wohl gewartet. Denn die Pläne sind nun doch schon recht konkret und die Förderung ist durchaus attraktiv, finden wir. Wir hätten da nicht darauf verzichten wollen.

Zaba12 24.06.2018 12:33
Winniefred schrieb:
Im Übrigen, um mal auf die Eingangsfrage zurückzukommen...wenn wir jetzt aktuell bauen oder kaufen wollten, dann hätten wir wohl gewartet. Denn die Pläne sind nun doch schon recht konkret und die Förderung ist durchaus attraktiv, finden wir. Wir hätten da nicht darauf verzichten wollen.
Ich kann es nicht! Wir haben 2 Kinder wollen 3 Kinder .Somit keine Chance also. Noch nicht mal umplanen geht!

michert 24.06.2018 12:35
Sorry hier in dem Thread wurden diejenigen mit ner gesunden Portion Schadenfreude bemitleidet die 2017 den Bauantrag gestellt haben und jetzt beginnt das große Selbstmitleid? Kommt mal runter.. Baukindergeld soll die Wohnungsnot in Städten lindern, da macht die qm Begrenzung Sinn.
einkommensgrenzeförderung