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ᐅ Mit Bauantrag wegen Baukindergeld zuwarten


Erstellt am: 06.02.18 10:41

Z
Zaba12
18.09.18 08:04
yellow_ms schrieb:
Danke. Das würde uns helfen, wenn Einzug erst 2020. Bin ja mal gespannt, ob die FAQ über die Zeit mit diesen Fragestellungen aktualisiert werden, damit man das auch schwarz auf weiß hat oder man sich auf mündliche Aussagen verlassen muss, und dann evtl. nach Antragstellung eine Überraschung erlebt...
Ich glaube eher das 2. Die werden sich nicht in die Karten schauen lassen um mögliche „Schlaumeier“ abzubügeln und Baukindergeld zu einzusparen.
G
gmt94
18.09.18 08:14
Heute morgen im Radio haben sie gesagt, dass ab heute der Antrag bei der KfW gestellt werden kann. Auf der Seite der KfW steht auch das heutige Datum.
Also dann reicht Mal eure Anträge ein, lasst mir bitte aber noch etwas übrig.
Z
Zaba12
18.09.18 08:30
gmt94 schrieb:
Heute morgen im Radio haben sie gesagt, dass ab heute der Antrag bei der KfW gestellt werden kann. Auf der Seite der KfW steht auch das heutige Datum.
Also dann reicht Mal eure Anträge ein, lasst mir bitte aber noch etwas übrig.
es muss ja noch eingezogen und umgemeldet werden. Es wird also bei Neubauten noch ein paar Monate dauern. Hab aus Langeweile heute nach in Zuschussportal reingeschaut. Das Baukindergeld Förderung 424 ist beantragbar.
D
Der-w
18.09.18 08:57
HausbauTiNa schrieb:
Zum Thema Einkommensgrenze:

Ich habe heute bei der KfW angerufen und mich nach dem Thema Einkommensgrenze/ Anrechnung für Zeiten ohne Kinder erkundigt.

Konkret:
Einzug: 2019
Kindesgeburt: 2018
Einkommensnachweise für: 2016 & 2017

Aussage KfW:
Es gilt die Anzahl der Kinder zum Zeitpunkt der Antragstellung, RÜCKWIRKEND auf die Einkommensgrenze.
D.h, bei einem o.g. Kind, sind für 2016 & 2017 der Durchschnitt von 90 k möglich.

Das kann (vll will) ich mir nicht vorstellen.
Würde die Sache ja total verkomplizieren.
Y
yellow_ms
18.09.18 09:53
wieso verkomplizieren? In der Variante schaut der Bearbeiter auf den Antrag und sieht aha 1 Kind = Freibetrag 90k.In der anderen Variante müsste er erst nach dem Geburtsdatum schauen und dann für das jeweilige Jahr den Freibetrag errechnen, abhängig vom Geburtsjahr - finde ich komplizierte.

Wobei ich der Aussage leider nicht traue und die "kompliziertere" Variante für die wahrscheinlichere halte...
A
Alex85
18.09.18 10:02
Es wäre komplizierter, ja, aber maschinell zu lösen. Insofern eigentlich kein Bearbeitungsaufwand.
baukindergeldantragfreibetrag