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ᐅ Mit Bauantrag wegen Baukindergeld zuwarten


Erstellt am: 06.02.2018 10:41

Winniefred 27.06.2018 09:20
Bei uns gehts auch weiterhin nach oben. Stark nach oben. Ich beobachte die Entwicklung einfach interessehalber und bin immer wieder erstaunt, zu welchen Preisen die Häuser weggehen (und das auch sehr schnell). Unser Haus könnten wir schon dieses Jahr mit großem Gewinn wieder verkaufen, verglichen zu letztem Jahr (natürlich nicht netto, wegen der Kaufnebenkosten/Vorfälligkeitsentschädigung usw, aber wir könnten verlustfrei verkaufen nach nur einem Jahr).

yellow_ms 27.06.2018 09:23
Knallkörper schrieb:


3. selber noch ein neues Haus bauen werde und dafür BKG beantrage.

Oder geht 3. nicht?

3 sollte nicht funktionieren, da bisher immer nur vom erstmaligen Immobilienerwerb die Rede war

Knallkörper 27.06.2018 09:24
Bei uns in der Nachbarschaft wurde gerade ein Haus (Bj. 2016) für glatt 500k verkauft. Das ist ein richtiger "Billigbau" mit 130 qm Wohnfläche auf 500 qm Grundstück im Vorort, ohne Garage oder irgendwelche tollen Extras. Die Eigentümer haben in der Grundstückslotterie der Gemeinde einen Zuschlag in einem neuen Baugebiet erhalten, der ist also bares Geld wert.

Zaba12 27.06.2018 09:26
Knallkörper schrieb:
Bei uns in der Nachbarschaft wurde gerade ein Haus (Bj. 2016) für glatt 500k verkauft. Das ist ein richtiger "Billigbau" mit 130 qm Wohnfläche auf 500 qm Grundstück im Vorort, ohne Garage oder irgendwelche tollen Extras. Die Eigentümer haben in der Grundstückslotterie der Gemeinde einen Zuschlag in einem neuen Baugebiet erhalten, der ist also bares Geld wert.
Wenn da vorher Kinder drin waren, gibts kein Baukindergeld :-p (bzw. auch vorher, wenn beide als Paar gekauft haben)

HausbauTiNa 27.06.2018 09:33
yellow_ms schrieb:
mir fällt gerade noch ein: es ist doch auch noch offen, ob jetzt Kaufvertrags-. bzw. Einzugsdatum zählt? Zumindest ging ja beides als Gerücht durch die Presse. Und entsprechend auch ab wann man beantragen kann: nach Kaufvertrag oder erst nach Einzug?

Ich hoffe doch wohl, dass es der Kaufvertrag ist und das Einkommen 2 Jahre vorher berechnet wird.

Zaba12 27.06.2018 09:35
HausbauTiNa schrieb:
Ich hoffe doch wohl, dass es der Kaufvertrag ist und das Einkommen 2 Jahre vorher berechnet wird.
Ah du willst eine Antwort . Es ist der Notarvertrag und die letzten beiden Steuererklärungen.