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ᐅ Mit Bauantrag wegen Baukindergeld zuwarten


Erstellt am: 06.02.2018 10:41

face26 13.09.2018 22:45
Danke für Deine Antwort. Ja, je öfters ich den Satz lese, desto deutlicher finde ich ihn auch.
Klar die einen ärgern sich wegen dem Datum, die anderen wegen den Einkommensgrenzen...für uns halt ärgerlich, weil unseren Vermögensaufbau in eine (jetzt zu) kleine ETW gesteckt haben.

Wenn ich drüber nachdenke, wird ein Verkauf vorher in unserem Fall auch nicht funktionieren. Ist noch ein Restschuld darauf.
Ich kann da also auch schlecht irgendwas mit meinen Eltern gestalten, da die das Geld auch nicht auf dem Konto liegen haben...

denz. 14.09.2018 06:59
Denkt dran dass bei hin und her Verkauf auch die Grunderwerbsteuer anfällt.
Mitunter lohnt sich das nich für „das bisschen“ Baukindergeld.

face26 14.09.2018 08:35
Hin und her ist Quark. Aber selbst bei nur einmal ist schon grenzwertig. Grunderwerbsteuer und Notargebühr fressen einen Großteil auf. Ganz abgesehen von allem formellen Aufwand und ein paar Fragezeichen wie Steuer usw.

In dem Fall halt blöd dass ich Eigenkapital in Form von Immobilie statt „Bargeld“ habe.

Falls jemand aber noch ne Idee hat...

Leo 14.09.2018 09:07
denz. schrieb:
Vielleicht hab ich das bei all euren komplizierten Fällen nur übersehen aber mir ist der Freibetrag noch nicht so ganz klar.

Beispiel:

Einzug 2019

Geburt des Kindes 2018

Einkommen 2016 + 2017 geteilt durch 2
muss
a) unter 75 TEUR (weil 16+17 noch kein Kind)
oder
b) unter 90 TEUR (weil Anzahl der Kinder bei Antragstellung zählt)
liegen?
Ähnliche Thematik wie bei uns, nur waren wir 2016 noch nicht verheiratet, aber da haben und ich schon etwas philosophiert.
Ich vermute auch Variante b)

Musketier 14.09.2018 09:36
face26 schrieb:

Der Kaufvertrag hat doch mit Geldfluss erst mal nichts zu tun.
ggf. könnte man das auch über Privatdarlehen oder ähnliches gestalten.
Grunderwerbsteuer fällt auch erst mal keine an. Einzig die Notargebühren.

face26 14.09.2018 09:48
Musketier schrieb:
Der Kaufvertrag hat doch mit Geldfluss erst mal nichts zu tun.
ggf. könnte man das auch über Privatdarlehen oder ähnliches gestalten.
Grunderwerbsteuer fällt auch erst mal keine an. Einzig die Notargebühren.

Wieso keine Grunderwerbsteuer? Fällt die nicht im Moment des Eigentumsübergang (Grundbucheintrag) an?
Zweites Problem ist, dass noch ein Restdarlehen da ist. Ich glaube nicht dass die finanzierende Bank einem Verkauf zustimmt so lange die Darlehen noch existieren.
grunderwerbsteuer