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ᐅ Mit Bauantrag wegen Baukindergeld zuwarten


Erstellt am: 06.02.18 10:41

CoolCat 29.03.19 14:50
#1159
Moin,
sehe ich das richtig, dass der Stichtag des Bauantrages für Antrag bei einem Neubau entscheidend ist, aber nicht die Beantragung selbst.

Sprich Bauantrag 2020 und eine Einreichung 2021 nach Fertigstellung und Einzug / Ummeldung ( binnen 3 Monate) sollte noch möglich sein?
Der Antrag selbst kann ja erst nach der Ummeldung gestellt werden.
face26 29.03.19 15:27
#1160
CoolCat schrieb:
Moin,
sehe ich das richtig, dass der Stichtag des Bauantrages für Antrag bei einem Neubau entscheidend ist, aber nicht die Beantragung selbst.

Sprich Bauantrag 2020 und eine Einreichung 2021 nach Fertigstellung und Einzug / Ummeldung ( binnen 3 Monate) sollte noch möglich sein?
Der Antrag selbst kann ja erst nach der Ummeldung gestellt werden.

Hi,

jep, Antrag kann spätestens bis zum 31.12.23 gestellt werden (die anderen Bedingungen natürlich berücksichtigt). Kann man dem Merkblatt der KfW entnehmen.

Die spannende Frage wird halt sein ob die Fördermittel bis dahin reichen...Viele haben schon "Angst" die gehen dieses Jahr schon aus...
CoolCat 29.03.19 15:35
#1161
Also 2020 wird es für das Baukindergeld noch mal einen Topf geben, soviel hat mir die KFW gesagt.

Nochmal zur Sicherheit ...
Das bedeutet also, dass wenn unser Bauantrag 2019 genehmigt wird falls unser Haus erst Anfang 2021 fertiggestellt ist, ich wie beschrieben erst ab 2021 den Antrag einreichen kann.
Aber auch wenn 2021 keine Baukindergeld mehr gezahlt wird, mein Bauantrag den Stichtag - also 2019 darstellt, habe ich hier ein Anrecht.
Soweit das Geld abgeschöpft ist, hat sich dass dann erledigt.

Die Abbildung hat ziemlich viel von Glücksspiel, wir kalkulieren es als "Bonbon", eine professionellere und vor allem angemessener Umsetzung wäre hier schon wünschenswert gewesen.
face26 29.03.19 16:04
#1162
CoolCat schrieb:
Also 2020 wird es für das Baukindergeld noch mal einen Topf geben, soviel hat mir die KFW gesagt.

Aber auch da weisst ja nicht wie lange der ausreicht...wenn das überhaupt so stimmt mit den Töpfen...
CoolCat schrieb:
Nochmal zur Sicherheit ...
Das bedeutet also, dass wenn unser Bauantrag 2019 genehmigt wird falls unser Haus erst Anfang 2021 fertiggestellt ist, ich wie beschrieben erst ab 2021 den Antrag einreichen kann.
Aber auch wenn 2021 keine Baukindergeld mehr gezahlt wird, mein Bauantrag den Stichtag - also 2019 darstellt, habe ich hier ein Anrecht.
Soweit das Geld abgeschöpft ist, hat sich dass dann erledigt.

Hast das Merkblatt auf der KfW-Homepage inzwischen angeschaut? Da steht es eindeutig drin.

Bauantrag muss bis 31.12.2020 erteilt sein. Baukindergeld bis spätestens 31.12.23 beantragt sein. Den Antrag kannst wiederum erst stellen wenn eingezogen bist und dann eben innerhalb von 3 Monaten.
CoolCat 29.03.19 16:28
#1163
Das Merkblatt ist bekannt, ich wollte das so nur noch mal bestätigt haben.

Die Umsetzung ist nicht gelungen. Motiviert Bauherren zu einem Schnellschuss um möglichst schnell Einzugsbereit und so an den Topf zu kommen.

Aber so genügend Polemik wenns doch noch klappt, freuen wir uns auch drüber.
Planungssicherheit -für Familien nicht unwichtig- sieht aber anders aus.
andy81 03.04.19 21:47
#1164
Welche Jahre des Einkommens müssen vorgelegt werden bei einem Einzug im Jahr 2019?
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