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ᐅ Mit Bauantrag wegen Baukindergeld zuwarten


Erstellt am: 06.02.18 10:41

HansHansen15.07.20 08:39
Reini1234 schrieb:

Steh ich irgendwie auf dem Schlauch?

Hier ist doch die Rede von einer vermieteten Studentenbude oder? Vermietete Objekte sind grundsätzlich vom Baukindergeld ausgeschlossen, auch im Nachhinein. Es gibt entsprechende Meldepflichten.
Richtig. Und es wird versucht die Wohnung temporär zu verschenken, um das BKG trotzdem einsacken zu können.
Oetti15.07.20 09:47
HansHansen schrieb:

Richtig. Und es wird versucht die Wohnung temporär zu verschenken, um das BKG trotzdem einsacken zu können.
Und wenn es klappt haben sie eben eine Lücke im System gefunden. So what?
guckuck215.07.20 09:50
Die Schenkung ist ja nur zum Schein, einzig aus dem Grund die Subvention abzugreifen und Förderrichtlinien zu umgehen. Ob das wirklich so sauber ist ... wär ich mir nicht so sicher.

Moralisch jedenfalls voll daneben.
Rallyestreifen15.07.20 09:58
Es wäre ein leichtes gewesen diese Konstellation auszuschließen in dem man N Jahre gemäß Grundbuch vor Bauantrag keine Immobilie hätte haben dürfe (oder ähnliches). Das wurde offenbar bewusst nicht gemacht.

Zudem berät die KFW hier aktiv und hilft bei der Gestaltung pro Antragsteller.

Die Moralkeule in solchen Angelegenheiten zu schwingen finde ich befremdlich.
Egberto15.07.20 10:23
Die Schenkung ist nicht zum Schein. Sie muss ja grade wirksam sein, um die Förderung zu erhalten.
HansHansen15.07.20 10:23
Rallyestreifen schrieb:

Es wäre ein leichtes gewesen diese Konstellation auszuschließen in dem man N Jahre gemäß Grundbuch vor Bauantrag keine Immobilie hätte haben dürfe (oder ähnliches). Das wurde offenbar bewusst nicht gemacht.

Zudem berät die KFW hier aktiv und hilft bei der Gestaltung pro Antragsteller.

Die Moralkeule in solchen Angelegenheiten zu schwingen finde ich befremdlich.
Ich finde eben jenes Verhalten ziemlich befremdlich.
schenkung