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ᐅ Mit Bauantrag wegen Baukindergeld zuwarten


Erstellt am: 06.02.18 10:41

Scorpy30.01.20 10:55
Ja richtig aber ich finde die Reihenfolge erst Nest bauen und dann Kinder bekommen sinnvoller und damit auch förder fähig.
So kann man auch seine Finanzen mit Haus erst einmal analysieren.
Natürlich akzeptiere ich es so wie es ist aber wäre einfach schön gewesen. Wir haben für unseren kompletten Bau leider keine einzige Förderung bekommen.
Finde es dann wie gesagt einfach nur Schade wenn man sieht, dass der Nachbar mit dem neuen Audi die Förderung bekommt und wir mit unserem 10 Jahre altem Opel nicht förder fähig sind. Man hätte ja auch geplante Kinder bis 2 Jahre nach Einzug berücksichtigen können.
Und ja ich weiß auch wer seine Finanzierung vom Baukindergeld abhängig macht sollte nicht bauen.
(Hier hat der Frust mitgeschrieben)
Scout30.01.20 10:59
geht uns ganz genau so: Eigenheimzulage in Bayern geht nicht da bereits 11.2017 beim Notar, Kinderbaugeld geht ebenfalls nicht da unser Kind erst in den nächsten Tagen kommen wird. Einzug war 1.2019. Alles verpasst.

Der Nachbar hatte bei Notartermin bereits 3 Kinder und dort im Januar 18 unterschrieben. Macht 46.000 Förderung, ihm sei's auch gegönnt.
guckuck230.01.20 10:59
Scorpy schrieb:

a richtig aber ich finde die Reihenfolge erst Nest bauen und dann Kinder bekommen sinnvoller und damit auch förder fähig.

Das ist im Rahmen einer Förderung aber nicht abbildbar.
Das Förderziel sei ja, Familien in Wohneigentum zu bringen. Zur Definition der Familie gehören Kinder.

Die Konsequenz wäre dann eine Verpflichtung, innerhalb von Zeitraum X Kinder bekommen zu müssen. Das dürfte mit dem Grundgesetz unvereinbar sein.

Ich halte, obwohl wir es selbst erhalten, das Baukindergeld für Unsinn. CSU-Klientelpolitik, insbesondere am hohen Einkommenslimit ablesbar.
Wiederum froh bin ich, dass das Baukindergeld relativ unbürokratisch ist. Es ist immer doof, wenn von x Mrd. Förderung große Anteile in den Verwaltungsaufwand fließen, um ja unbedingt Jedem gerecht zu werden oder jegliches Missbrauchspotentital auszuschalten.

Aber was soll man sich ärgern.
Hätte ich zwei Jahre später gebaut, hätte ich von einem nochmals niedrigeren Zinsniveau profitiert und würde fünfstellig Zinsen sparen.
Ich musste zudem KFW 55 bauen, hab die 5000€ Förderung aber nicht genutzt weil das KFW Darlehen selbst teurer als das Bankdarlehen war. Heute gibts da 18k für.
Dafür ist Grundstück aber schon 20k im Wert gestiegen und vermutlich wäre der heutige Neubau dieses Gebäudes auch teurer, als "damals".
Scout30.01.20 11:01
guckuck2 schrieb:

Die Konsequenz wäre dann eine Verpflichtung, innerhalb von Zeitraum X Kinder bekommen zu müssen. Das dürfte mit dem Grundgesetz unvereinbar sein.
Na, Baukindergeld nicht nur für bei Einzug vorhandene sondern auch bis zu zwei Jahre nach Einzug für bis dahin hinzukommende Kinder zu gewähren wäre absolut vereinbar.
guckuck230.01.20 11:07
Scout schrieb:

Na, Baukindergeld nicht nur für bei Einzug vorhandene sondern auch bis zu zwei Jahre nach Einzug für bis dahin hinzukommende Kinder zu gewähren wäre absolut vereinbar.

Warum sollte man denn ein schon gebautes Haus nachträglich subventionieren?
Scout30.01.20 11:17
weil man somit bewiesen hat dass man das Nest auch für seine Kinder geschaffen hat.

Insbesondere wenn man wie wir aus einer Zweiraum-Wohnung kommt
förderungbaukindergeldkfw