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ᐅ Mit Bauantrag wegen Baukindergeld zuwarten


Erstellt am: 06.02.18 10:41

F
Fuchur
28.06.18 19:04
neidische Nachbarn, Ex-Frauen/Männer,...

Man wird schon im Antragsformular genug Angaben machen müssen, die entsprechende Schlüsse zulassen und das ist auch schnell geprüft. Kontoauszug ohne Mietabfluss? letzte Steuererklärung? Abgleich der Grunderwerbsteuererhebung?

Sei dir sicher, zumindest solche offensichtlichen Schlupflöcher wird man immer prüfen.
C
Caspar2020
28.06.18 19:50
aero2016 schrieb:
Den Aufwand betreibt doch kein Mensch. Das kann ja höchstens bei Verdachtsfällen zur Nachweisführu g durchgeführt werden.

Sowas wird auch gerne gemacht bei sozialbetrug (und da geht's um deutlich niedrige Summen).
Z
Zaba12
28.06.18 20:22
Dafür sind die Summen einfach zu hoch. Es werden trotzdem, irgendwelche versuchen zu betrügen. Wartet mal ab
S
Spunk
28.06.18 20:24
Spunk schrieb:
In der Stuttgarter Zeitung steht:
"Anders verhält es sich, wenn beispielsweise eine junge Frau als Single eine Eigentumswohnung erworben hat und diese vermietete. Wenn sie später heiratet, Kinder bekommt und mit dem Ehemann eine gemeinsame Immobilie wählt, zahlt der Bund Baukindergeld."

Das bedeutet wohl auf die Förderrichtlinien warten.
H
HausbauTiNa
28.06.18 21:38
Im Positionspapier steht, dass du soviel Häuser haben konntest wie du lustig bist, solange dein erstes Kind noch nicht geboren war
A
aero2016
28.06.18 21:46
HausbauTiNa schrieb:
Im Positionspapier steht, dass du soviel Häuser haben konntest wie du lustig bist, solange dein erstes Kind noch nicht geboren war
ohne aus Betroffenheit zu sprechen:
das Kriterium ist doch wohl total daneben!
Eine junge Familie, die das Geld mühsam zusammengekratzt hat für die erste eigene Wohnung bekommt nichts, der reiche Erbe, der mehrere Häuser bereits sein Eigen nennt, bekommt die Förderung nach Familiengründung mit anschließendem Immobilienerwerb? wo ist denn da die Logik?