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ᐅ Mit Bauantrag wegen Baukindergeld zuwarten


Erstellt am: 06.02.18 10:41

Egberto15.06.18 13:23
Stichtag ist der 1.1.2018, für wilde Ehen gibt es nichts, Flexibilität hat eben ihren Preis, wie das Mieten
Zaba1215.06.18 13:38
Egberto schrieb:
Stichtag ist der 1.1.2018, für wilde Ehen gibt es nichts, Flexibilität hat eben ihren Preis, wie das Mieten
Das würde ich so nicht unterschreiben. Ne gemeinsame Meldebescheinigung mit gemeinsamer Steuererklärung könnte den Familiennbegriff auch genüge tun.

Aber Paare die ohne Kind nach dem 01.01.18 gebaut haben, fallen hinten rüber. Da wird es nichts anteilig geben.
seat8815.06.18 18:27
Man muss doch letztendlich nicht verheiratet sein oder? Gemeinsames sorgerecht und gemeinsame Anschrift reicht doch auch oder ? Wurde schon mal vom Begriff "Ehe" gesprochen ?
Fuchur15.06.18 19:21
Davon habe ich auch noch nirgends gelesen. Es war immer nur der Bezug zum Kindergeld und dem Wohnsitz des Kindes im Haus dargestellt.

Allerdings habe ich nun erstmals von einer Begrenzung auf maximal 3 anrechenbare Kinder gelesen.

btw:
Zaba12 schrieb:
Ne gemeinsame Meldebescheinigung mit gemeinsamer Steuererklärung könnte den Familiennbegriff auch genüge tun.
wie macht man unehelich eine gemeinsame Steuererklärung?
Egberto15.06.18 19:33
Sicher weiß das jetzt niemand, ich denke aber dass man höchstwahrscheinlich verheiratet sein muss. Sonst würde das ja noch weiter ausufern, und die Familie aus christlich sozialer Sicht, insbesondere der Triebfeder CSU ist die Ehe mit Kindern.
Spunk15.06.18 19:38
Alleinerziehend mit Kind sollte reichen... nur das wird wohl idR. am Finanziellem scheitern. Wilde Ehen könnten dann auch gefördert werden.
Das heißt ja BauKINDERgeld und nicht Baufamiliengeld.
steuererklärung