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ᐅ Mit Bauantrag wegen Baukindergeld zuwarten


Erstellt am: 06.02.2018 10:41

Zaba12 13.09.2018 14:43
Pommes01 schrieb:
Wir wollten eh ziemlich zügig nach Einzug unser zweites Kind. Zusätzlich haben wir sehr gute Connections zum Einwohnermeldeamt, da kann man so nen offiziellen Meldetermin auch mal um den ein oder anderen Monat verschieben.

Wir sind aktuell in der Rohbauphase vom Keller. Im Oktober kommt das Holzständerhaus, Ausbau erfolgt alles selber bzw. mit Kumpels. Da finde ich Dezember 2019 nicht zu nahe gegriffen.

Natürlich ist es keine Garantie das es dann mit dem zweiten Kind genau so klappt und man die Förderung bekommt, versuchen kann man es aber ja.

So ein Merkblatt/Richtlinien für das bayerische Baukindergeld gibt es noch nicht oder?
Gibts. Google mal bayrische Eigenheimzulage und dann gibt es einen Link zur Richtlinie. Aber die Q&A reicht auch.

Leo 13.09.2018 14:55
Zum Haushaltseinkommen zählen die Einkommen des Antragstellers und Einkommen des Ehe- oder Lebenspartners oder des Partners aus eheähnlicher Gemeinschaft.

Einzug 2019

Relevant für das Haushaltseinkommen:
Steuererklärung 2016 (nicht verheiratet)
Steuererklärung 2017 (verheiratet & gemeinsam veranlagt)

Jetzt blöd gefragt, wenn ich behaupte 2016 mit meiner jetzigen Ehefrau nicht zusammen gewesen zu sein, dann muss ich 2016 nur meine Steuererklärung abgeben?

Zaba12 13.09.2018 15:00
Leo schrieb:
Einzug 2019

Relevant für das Haushaltseinkommen:
Steuererklärung 2016 (nicht verheiratet)
Steuererklärung 2017 (verheiratet & gemeinsam veranlagt)

Jetzt blöd gefragt, wenn ich behaupte 2016 mit meiner jetzigen Ehefrau nicht zusammen gewesen zu sein, dann muss ich 2016 nur meine Steuererklärung abgeben?
:-p jetzt kommen alle aus ihren Löchern und werden erfinderisch.
Aber interessante Idee bzw. Sachverhalt. Gibt ja nur 3 Mögliche Lösungen:
1. nur deine Steuererklärung
2. beide Steuererklärungen auch wenn nicht zusammen veranlagt
3. 2018 wird nachgefordert

Alex85 13.09.2018 15:03
Ich vote für 2.

Scheint so, als wären wir bezugsberechtigt. Yay.
Mal schauen wo der Whirlpool hin kommt.

Leo 13.09.2018 15:05
Zaba12 schrieb:
jetzt kommen alle aus ihren Löchern und werden erfinderisch.
Entspricht unserer Situation, wenn der Einzug 2019 hinhaut. Und diese Thematik finde ich von Anfang nicht genau beschrieben
Zaba12 schrieb:
Aber interessante Idee bzw. Sachverhalt. Gibt ja nur 3 Mögliche Lösungen:
1. nur deine Steuererklärung
2. beide Steuererklärungen auch wenn nicht zusammen veranlagt
3. 2018 wird nachgefordert
1. macht Sinn, da ich Antragsteller bin/sein werde
2. Lebenspartner und Partner aus eheähnlicher Gemeinschaft sind beide eingetragen und offiziell? Dann laut Definition nicht Punkt 2, da bei mir nicht vorhanden
3. Wäre eine Möglichkeit, wobei auch nicht definiert.
Alex85 schrieb:
Ich vote für 2.
Würde natürlich am Meisten Sinn machen, aber siehe Text oben. Steuerlich wäre gemeinsam veranlagt natürlich besser, wie beide einzeln. Daher Nachteil für uns im Jahr 2016. Klar unser Pech, aber ich meine als Lebenspartner oder eheähnliche Gemeinschaft kann man auch gemeinsam veranlagen?

Zaba12 13.09.2018 15:10
Alex85 schrieb:
Ich vote für 2.

Scheint so, als wären wir bezugsberechtigt. Yay.
Mal schauen wo der Whirlpool hin kommt.
Glückwunsch.

Zu dem letzten Beitrag . Ich glaube solche Schlupflöcher wird es nicht geben. Es fehlt ja die konkrete Richtlinie. Jedoch vermute ich mal, dass es für solche Fälle die nicht selten sind keine Umgehungslösung geben wird und im Zweifel wird man benachteiligt.
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