ᐅ Mit Bauantrag wegen Baukindergeld zuwarten
Erstellt am: 06.02.18 10:41
blaupuma09.05.18 00:29
Kind muss geboren sein bei Antragstellung für das Baukindergeld oder bei Bauantrag. ?!
Was meint ihr ?
Was meint ihr ?
Kekse09.05.18 02:14
Bauantrag scheint mir überhaupt kein relevanter Zeitpunkt zu sein. Da steht nur etwas von Erteilung der Baugenehmigung.
Und ich find den Text da überhaupt nicht klar. Das erste Kind muss geboren sein bei Erteilung der Baugenehmigung bzw. Kaufvertrag, sonst ist es kein „Erwerb als Familie“ (qualifiziert nicht, hält aber anscheinend die Option für ein zukünftiges Bauvorhaben offen) aber ansonsten steht da nichts. Genauso wenig wie zu anderen Spezialfällen. Wär natürlich schick, wenn man das Problem einfach mit späterer Antragstellung umgehen könnte. Insgesamt kommt mir das allerdings unausgegoren vor.
Und ich find den Text da überhaupt nicht klar. Das erste Kind muss geboren sein bei Erteilung der Baugenehmigung bzw. Kaufvertrag, sonst ist es kein „Erwerb als Familie“ (qualifiziert nicht, hält aber anscheinend die Option für ein zukünftiges Bauvorhaben offen) aber ansonsten steht da nichts. Genauso wenig wie zu anderen Spezialfällen. Wär natürlich schick, wenn man das Problem einfach mit späterer Antragstellung umgehen könnte. Insgesamt kommt mir das allerdings unausgegoren vor.
face2609.05.18 05:45
Jetzt bin ich doch etwas überrascht. Da steht doch sinngemäß, dass berechtigt ist der Ersterwerb als Familie. Bedeutet das jetzt, dass jemand der als Einzelperson bereits eine Immobilie besitzt und jetzt „als Familie“ zum ersten Mal gemeinsam etwas erwirbt auch berechtigt ist?
Vielleicht noch zu früh um mir Hoffnungen zu machen. Wie versteht Ihr das?
Vielleicht noch zu früh um mir Hoffnungen zu machen. Wie versteht Ihr das?
Alex8509.05.18 06:50
face, lese ich auch so
Das ist eine Erklärung nach der Klausur von Montag, noch kein Gesetzentwurf. Den dürfte es in den nächsten Wochen geben.
Am Ende zählt, was in den Förderbedingungen der KfW steht. Die sind zumeist recht deutlich.
Das ist eine Erklärung nach der Klausur von Montag, noch kein Gesetzentwurf. Den dürfte es in den nächsten Wochen geben.
Am Ende zählt, was in den Förderbedingungen der KfW steht. Die sind zumeist recht deutlich.
Kekse09.05.18 06:51
Klingt für mich so
HilfeHilfe09.05.18 06:54
hmm was passiert wenn ich meiner Frau die Hälfte meines Hauses verkoofe
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