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ᐅ Mit Bauantrag wegen Baukindergeld zuwarten


Erstellt am: 06.02.18 10:41

Tobibi12.07.20 19:51
Libero5 schrieb:

Ab wann gilt eine Immobilie eigentlich als Immobilie?

Wir haben vor einem Jahr eine Eigentumswohnung zu Vermietungszwecken von einem GU erworben, die aktuell noch gebaut wird. Jetzt gerade ist der Rohbau fertig, Bezugsfertigstellung ist nächstes Jahr März geplant.

Zwischenzeitlich haben wir ein Grundstück gekauft, auf dem demnächst der Bau unseres selbst bewohnten Einfamilienhaus beginnt.

Gute Frage. Ich würde sagen, die Eintragung ins Grundbuch zählt.
Reini123412.07.20 19:52


Ich glaube ihr bekommt das Baukindergeld für die Eigentumswohnung, da ihr ja einen Notarvertrag unterschrieben habt und das als Ersterwerb gilt. Für das Einfamilienhaus ist das Datum der Baugenehmigung entscheidend, welche ja wahrscheinlich nach dem Kauf der ETW erteilt wurde und somit ein nicht förderfähiger Erwerb ist
Reini123412.07.20 19:53
Tobibi schrieb:

Gute Frage. Ich würde sagen, die Eintragung ins Grundbuch zählt.

Nein, es zählt immer das Datum des Notarvertrages bei Kauf oder die Baugenehmigung bei Neubau.
kbt0912.07.20 20:04
Reini1234 schrieb:

Ich glaube ihr bekommt das Baukindergeld für die Eigentumswohnung, da ihr ja einen Notarvertrag unterschrieben habt und das als Ersterwerb gilt.
Nee ... denn die ist ja zur Vermietung gedacht. Und damit eher kein Baukindergeld.
Reini123412.07.20 20:10
kbt09 schrieb:

Nee ... denn die ist ja zur Vermietung gedacht. Und damit eher kein Baukindergeld.

Stimmt, auch wieder. Für das Einfamilienhaus bekommt er dann aber auch nichts, da ja kein Ersterwerb. Summa Summarum gibt es leider garnix.
Libero513.07.20 07:49
Reini1234 schrieb:

Stimmt, auch wieder. Für das Einfamilienhaus bekommt er dann aber auch nichts, da ja kein Ersterwerb. Summa Summarum gibt es leider garnix.

Gut, da bin ich auch von ausgegangen
baukindergeldersterwerbeinfamilienhausbaugenehmigung