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ᐅ Baukindergeld - Auslegung neue Förderrichtlinie


Erstellt am: 15.05.19 10:48

HilfeHilfe15.05.19 15:38
Kannst ja gegen die KfW klagen
Alfgard15.05.19 15:53
Ich gehe mal davon aus, dass die das kurzfristig richtig stellen und aus dem "zwischen" ein "von" machen und dann hat sich die Sache ja erledigt.

Das, was das ganze nur noch witziger macht:

Nach den Richtlinien für das "Bayerische Baukindergeld Plus" und die "bayerische Eigenheimzulage" ist eine Förderung bei Kauf durch die Schwiegertochter/den Schwiegersohn" möglich.

Explizit nicht förderfähig ist nur der Erwerb von Verwandten ersten Grades bzw. der Erwerb durch "Kinder".

Das Lustige daran ist aber, dass das bayerische Baukindergeld Plus einen positiven Bewilligungsbescheid der KfW voraussetzt....den man dann ja nicht kriegt.
aero201615.05.19 16:36
Soweit mir bekannt ist, ist die Formulierung „Übertragung zwischen“ im Juristendeutsch durchaus verbreitet und akzeptiert. Vermutlich macht man sich lächerlich, wenn man versucht auf Grundlage des vermeintlichen Formulierungsfehlers irgendwas durchzusetzen oder anzugreifen.
Alfgard15.05.19 18:57
Natürlich ist die Formulierung "Übertragung zwischen" geläufig.

So macht es keinen Unterschied, ob es "Übertragung zwischen Vater und Sohn" oder "Übertragung von Vater auf Sohn" heißt.

Da sind die Adressaten bzw. die Parteien ja gleich.

Aber die "Übertragung zwischen Verwandten" ist eben nicht gleich die "Übertragung von Verwandten auf einen Nicht-Verwandten", sondern gleich die "Übertragung von einem Verwandten auf einen anderen Verwandten".

Und wenn es bzgl. der Auslegung um mehrere 10.000 Euro geht, dann sollte sowas auch bitte richtig gemacht und formuliert sein.

Es geht ja nicht darum, etwas zwanghaft durchzusehen.

Nur ich hätte gerne eine "offizielle" Antwort oder eine Klarstellung.

Wenn es dann so ist, dann ist es so.

Aber die Begründung der KfW-Fachkräfte am Telefon, auf die Frage, in welcher Beziehung der Erwerb "zwischen Verwandten" vorliegt, dass ja sowohl ein Verwandtschaftsverhältnis zwischen Schwiegereltern und Schwiegertochter als auch zwischen den Ehepartnern gegeben ist und somit ein Erwerb "zwischen Verwandten gerader Linie" natürlich gegeben ist, ist wohl etwas lachhaft.

Lägen solche Verwandtschaftsverhältnisse vor, hätte man wohl ein kleines Inzest-Problem.

Ich verstehe bei sowas einfach nur nicht, wieso bei solch wichtigen Sachen dermaßen geschludert wird.
tomtom7915.05.19 19:13
Du denkst zu kurz, um KfW berechtigt zu sein muss ja eine Familie mit Kindern kaufen! Warum also sollte ein Schwiegersohn von den Schwiegereltern kaufen können ob es eine Tochter gibt.
aero201615.05.19 19:33
Alfgard schrieb:

Und wenn es bzgl. der Auslegung um mehrere 10.000 Euro geht, dann sollte sowas auch bitte richtig gemacht und formuliert sein.
Sicher wahr. Es gibt in der Rechtswissenschaft aber
eben nicht nur die Auslegung nach dem Wortlaut, sondern z.B. auch die Teleologische Auslegung oder die Systematische Auslegung. Vermutlich würde ein Jurist sagen, dass es ziemlich offensichtlich ist, was hier gemeint ist und bei einer wörtlichen Auslegung abwinken.
übertragungerwerbbaukindergeld