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ᐅ Baukindergeld-Muss es nicht mehr die 1. je erworbene Immobilie sein?


Erstellt am: 22.10.20 15:26

Ybias7823.10.20 14:47
Yaso2.0 schrieb:

hab ich das richtig verstanden, bei Verkauf gilt als Stichtag der unterschriebene Kaufvertrag.

und beim Neubau dann das Datum der Baugenehmigung?

Korrekt.
Fuchur23.10.20 17:12
nanu89 schrieb:

Ich verstehe den Sinn dahinter aber nicht.
Das Ziel ist, Familien in Wohneigentum zu bringen, die bislang keines hatten. Sinn der Regel ist deshalb, weitestmöglich zu verhindern, dass Leute staatliche Zuschüsse (Steuergelder) abgreifen, die schon in Wohneigentum sind und sich "nur" verbessern wollen. Denn damit wird das Förderziel nicht erreicht - wird eure alte Immobilie an eine Familie verkauft, bekommen die ja schon das Baukindergeld.
aero201623.10.20 17:37
Fuchur schrieb:

Das Ziel ist, Familien in Wohneigentum zu bringen, die bislang keines hatten. Sinn der Regel ist deshalb, weitestmöglich zu verhindern, dass Leute staatliche Zuschüsse (Steuergelder) abgreifen, die schon in Wohneigentum sind und sich "nur" verbessern wollen. Denn damit wird das Förderziel nicht erreicht - wird eure alte Immobilie an eine Familie verkauft, bekommen die ja schon das Baukindergeld.
das ist aber deine eigene Interpretation des Ziels.
So hehre Gedanken stecken da nicht dahinter
Pinkiponk23.10.20 18:38
aero2016 schrieb:

So hehre Gedanken stecken da nicht dahinter
Ich habe das auch immer so interpretiert. Was steckt Deinem Kenntnisstand nach dahinter?
Fuchur23.10.20 19:06
aero2016 schrieb:

So hehre Gedanken stecken da nicht dahinter
sondern?

Stellen wir uns mal 10 gute Freunde mit Häuschen vor. A baut ein Haus und verkauft seines an B. B verkauft seines an C, dieser an D,.... Am Ende wurde 1 neues Haus gebaut, aber 10x Baukindergeld ausgeschüttet.
aero201623.10.20 19:10
Fuchur schrieb:
Stellen wir uns mal 10 gute Freunde mit Häuschen vor. A baut ein Haus und verkauft seines an B. B verkauft seines an C, dieser an D,.... Am Ende wurde 1 neues Haus gebaut, aber 10x Baukindergeld ausgeschüttet.
genau so. Man hätte das Baukindergeld auf Neubauten beschränken müssen wenn man anderes gewollt hätte.

Aus ebenjenem Grund sind z.B. die nachträglichen Regeln zu Verkäufen zwischen Verwandten gerader Linie dazugekommen. Einige haben es nämlich schlicht übertrieben mit dem PingPongVerkaufen
baukindergeldwohneigentum