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ᐅ Freistellungsverfahren oder Baugenehmigung


Erstellt am: 21.11.2019 12:05

dab_dab 22.11.2019 08:10
Wie hatten Hanggrundstück und dachten alles bedacht zu haben; Gemeinde hats im Freisteller durchgewunken und Baugenehmigung vor Weihnachten erteilt.

Nun, nach Weihnachten hat das Landratsamt geschrieben: So nicht genehmigungsfähig (mittlerer Höhen im Geländeverlauf, Max. Höhe Stützmauern etc).

Ende vom Lied: Bauantrag mit Abweichungen im LRA gestellt und in ca. 8 Wochen war dann alles inkl. aller beteiligten Ämter sauber geregelt und genehmigt.

Zunächst hatte ich mich geärgert wg. des Zeitverlusts; im Nachhinein bin ich richtig froh, die Baugenehmigung zu haben. Im Neubaugebiet oder außen rum gibt es tatsächlich immer jmd. der zum Einen sehr viel Zeit zu haben scheint und zum Anderen sehr neugierig bis etwas nervig ist

Kosten sind überschaubar. entscheidend sind nicht deine tatsächlichen Baukosten, sondern prozentual von einer im Landkreis fiktiv angesetzten Bausumme pro umbauten Raum, die glücklicherweise mit den realen Bausummmen wenig zu tun hat. Am Ende inkl. Abweichungen knapp 1000€

Bei Nachbarn gabs damals Baustopp. Ist also nicht nur eine lerre Drohung - insofern pro Baugenehmigung

fragg 22.11.2019 08:37
KingJulien schrieb:

Angenommen wir übersehen etwas. Was wäre der schlimmste Fall? Jemand von Bauamt fährt am Sonntag Nachmittag vorbei, sieht eine offensichtliche Abweichung vom Bebauungsplan und legt Montag die Baustelle lahm?

Oder irgendjemand, was noch wahrscheinlicher wäre, merkt im Nachhinein dass etwas nicht passt. Rückbau? Strafzahlung?

Ist eine ernste Frage, was könnte da realistisch schief gehen?
Rückbau ist worst case.

bei uns wäre die Wärmepumpe ein Problem gewesen, die Baufirma hat sich bei der schallberechnung an bestandsgebäuden orientiert, das Amt dann aber an Baufeldern und potenziellen Gebäuden.
wir hatten einen Stellplatz zu wenig.
wir haben den Freisitz der Einliegerwohnung nicht beantragt, das hat das Amt aus dem Bauplan rausgelesen das hier eine genehmigungspflichtige Gelände modelierung vorliegt.

wäre also zu Problemen gekommen, die erheblich teurer zu lösen gewesen wären als der Bauantrag gekostet hat.

nordanney 22.11.2019 12:42
fragg schrieb:

wir hatten einen Stellplatz zu wenig.
wir haben den Freisitz der Einliegerwohnung nicht beantragt, das hat das Amt aus dem Bauplan rausgelesen das hier eine genehmigungspflichtige Gelände modelierung vorliegt.
Das sind aber doch grundlegende Dinge, die jeder Architekt erkennen MUSS. Dafür wird er bezahlt. Ich kann auch nicht sagen, "UPS, ein Geschoss mehr als erlaubt - haben wir nicht gesehen".

Wenn es Freistellungsverfahren gibt, würde ich sie immer ausnutzen. Ausnahme: Man muss schon tricksen und versucht sein Haus auf Teufel komm raus in den Bebauungsplan zu quetschen.
Bei uns wurde auch nie kontrolliert - was soll auch kontrolliert werden. Das Amt prüft ja nicht, misst nicht nach und kommt deshalb auch nicht raus (zumindest bei uns in NRW).

desixtor 22.11.2019 13:00
Das Problem ist der Rentner mit Hund der zu viel Langeweile hat und durch die Baugebiete spaziert. Oder der unzufriedene Nachbar der versucht seine schlechte Laune auf andere zu übertragen.

Yosan 22.11.2019 13:37
Also was hier offenbar alle für Nachbarn /Spazierengehende Rentner hat...

11ant 22.11.2019 14:46
desixtor schrieb:

Das Problem ist der [...] unzufriedene Nachbar der versucht seine schlechte Laune auf andere zu übertragen.
Oder ein Nachbar mit abgelehnter Befreiung für seinen Sonderwunsch (Gaube breiter oder dergleichen) will dann "gleiches Unrecht für alle" und entdeckt das neue Hobby "Millimeterhermann kombiniert mit Blockwart".

Als Bauernregel formuliert: "im Zweifel Abstand vom Freisteller, wenn es bei einem Nachbarn Komplikationen bei der Genehmigung gab".
baugenehmigungamtbauantrag