ᐅ Mit Bauantrag wegen Baukindergeld zuwarten
Erstellt am: 06.02.18 10:41
Milka300117.09.18 21:57
Hallo in die Runde!
Hier ist noch unser Fall...
Wir haben im Freistellungsverfahren am 15.12.17 eine Genehmigung für unser Einfamilienhaus bekommen, das Grundstück an sich jedoch erst am 5.1.18 notariell erworben. Und nun??? Was schätzt ihr? Ich drücke uns mal die Daumen...
Hier ist noch unser Fall...
Wir haben im Freistellungsverfahren am 15.12.17 eine Genehmigung für unser Einfamilienhaus bekommen, das Grundstück an sich jedoch erst am 5.1.18 notariell erworben. Und nun??? Was schätzt ihr? Ich drücke uns mal die Daumen...
xirot17.09.18 22:12
Milka3001 schrieb:
Hallo in die Runde!
Hier ist noch unser Fall...
Wir haben im Freistellungsverfahren am 15.12.17 eine Genehmigung für unser Einfamilienhaus bekommen, das Grundstück an sich jedoch erst am 5.1.18 notariell erworben. Und nun??? Was schätzt ihr? Ich drücke uns mal die Daumen... Was hat jetzt das Grundstück damit zu tun?
HausbauTiNa17.09.18 22:17
Milka3001 schrieb:
Hallo in die Runde!
Hier ist noch unser Fall...
Wir haben im Freistellungsverfahren am 15.12.17 eine Genehmigung für unser Einfamilienhaus bekommen, das Grundstück an sich jedoch erst am 5.1.18 notariell erworben. Und nun??? Was schätzt ihr? Ich drücke uns mal die Daumen... Nun bekommt ihr Geld, wenn ihr die restlichen Bedingungen erfüllt und eingezogen seid.
Oder was ist deine Frage?
HausbauTiNa17.09.18 22:20
Zum Thema Einkommensgrenze:
Ich habe heute bei der KfW angerufen und mich nach dem Thema Einkommensgrenze/ Anrechnung für Zeiten ohne Kinder erkundigt.
Konkret:
Einzug: 2019
Kindesgeburt: 2018
Einkommensnachweise für: 2016 & 2017
Aussage KfW:
Es gilt die Anzahl der Kinder zum Zeitpunkt der Antragstellung, RÜCKWIRKEND auf die Einkommensgrenze.
D.h, bei einem o.g. Kind, sind für 2016 & 2017 der Durchschnitt von 90 k möglich.
Ich habe heute bei der KfW angerufen und mich nach dem Thema Einkommensgrenze/ Anrechnung für Zeiten ohne Kinder erkundigt.
Konkret:
Einzug: 2019
Kindesgeburt: 2018
Einkommensnachweise für: 2016 & 2017
Aussage KfW:
Es gilt die Anzahl der Kinder zum Zeitpunkt der Antragstellung, RÜCKWIRKEND auf die Einkommensgrenze.
D.h, bei einem o.g. Kind, sind für 2016 & 2017 der Durchschnitt von 90 k möglich.
Milka300117.09.18 22:22
Weil wir das Grundstück erworben haben und in den Voraussetzungen für das Baukindergeld von Erwerb oder Genehmigungen die Rede ist. Bei uns war die Reihenfolge etwas verdreht und wir haben die Genehmigung vor dem Grundstückskauf gehabt. Was ist denn nun ausschlaggebend?
HausbauTiNa17.09.18 22:26
Milka3001 schrieb:
Weil wir das Grundstück erworben haben und in den Voraussetzungen für das Baukindergeld von Erwerb oder Genehmigungen die Rede ist. Bei uns war die Reihenfolge etwas verdreht und wir haben die Genehmigung vor dem Grundstückskauf gehabt. Was ist denn nun ausschlaggebend?Ah ok, dann rufe morgen doch einfach bei der KfW an und frage nach. Man kommt schnell durch.
Ähnliche Themen