Reihenendhaus mit GÜ in Eigenregie bauen

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Ö

Ötzi Ötztaler

So wie es ausschaut, wird er nun doch bauen.
Klingt langsam wie so eine Fortsetzungstelenovela. Die Einschaltquoten dieses Forenthreads sind noch gut, also hat die Produktionsleitung beschlossen, dass noch eine weitere Staffel gedreht wird. Auch wenn die Wendungen von Staffel zu Staffel abstruser werden.

Das Leben schreibt manchmal echt die absurdesten Geschichten. Respekt an den Torhüter, dass er das so sportlich sieht...
 
S

Scout

wieviel lichte Höhe hatte er denn bislang für den Keller und EG geplant gehabt? Zur Not kann er da ja wohl noch runtergehen- ein Kriechkeller und 230 cm Höhe als Mindesthöhe aus der BW-Landesbauordnung sollten doch ausreichend sein wenn der Bebauungsplan nicht mehr hergibt
 
G

goalkeeper

@tomtom79

Wirklich viel gibt es nicht zu berichten. Der Nachbar hatte seinen Widerspruch zur Einstweilligen zurückgezogen und eigentlich sollte es bereits seit Ende Oktober ein Urteil geben - das Gericht lässt sich aber Zeit.

Zwischenzeitlich hat er nun einen neuen Bauantrag eingericht, bei dem er nun fünf cm über unserem Fundament bleibt - Gesamttiefe 2,55m inkl. Bodenplatte. Rohbauinnenhöhe beim Keller liegt dann bei 2,10m. Der Rest bleibt gleich.

Wir werden hierzu allerdings auch noch diverse Fragen haben, da er lt. Bauantrag eine Kellerbodenplatte von 25cm plant. Allerdings sollte darunter ja noch eine 15cm Schotterschicht, so dass er dann wieder tiefer wäre. Der Kontakt ist vollkommen zum erliegen gekommen.

Allerdings hat nun das Viebrockhaus ein Thema mit ihm, da er ja nun ein Streifenfundament benötigt, da er nun höher wie deren Keller baut. Ebenfalls hat er bereits erliche cm tiefer ausgehoben, so dass er nun wieder Material einbringen muss - ein Affentheater.

Allerdings hat sich wohl nun der Bauamtsleiter eingeschaltet, da unsere Nachbarn Widerspruch gegen den Bauantrag eingereicht haben - mal schauen wie die Posse so weiter geht.
 
Zuletzt aktualisiert 19.09.2025
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