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ᐅ Reihenendhaus mit GÜ in Eigenregie bauen


Erstellt am: 27.05.2019 10:48

goalkeeper 03.06.2019 14:56
Zaba12 schrieb:

Wie soll das gehen? Sind die Häuser alle versetzt? Wenn nicht, würde es komisch aussehen oder?
Da hat die Gemeinde Euch echt nen Bock geschossen. Haben ja schon viele geschrieben, aber so eine Bauart gehört in Bauträger Hand.

Das Mittelhaus muss zwangsläufig nach hinten versetzt bauen, da diese zwei Autostellplätze ausweisen müssen und somit nur vor dem Haus dafür Platz ist. Wir hingegen machen unsere beiden Stellplätze seitlich ans Haus.

So schlimm finden wir das jetzt eigentlich nicht - jeder kann hier individuell bauen und muss eben die hohen Aufschläge von Bauträgern nicht zahlen. Es ist zwar teilweise mühselig - aber durch die versetzte Bauweise steht unser REH „frei“ und somit wirkt es ein wenig wie ein kleines Einfamilienhaus.

Daher sind wir ja auch schon seit Januar in der Planung, damit wir zur Öffnung des Baugebiets loslegen können. Da hier jeder sein Reihenhäuschen selbst baut, wird das dann später einmal mit den vielen benötigten Kräne schon ordentlich eng. So wie es aktuell aussieht, werden wir die ersten sein.

11ant 03.06.2019 19:38
goalkeeper schrieb:

Heute haben wir leider erfahren, dass unser Mittelhausnachbar nun doch nicht das Grundstück kaufen wird
Mir ist, als war da schon´mal ein Wechsel (?)
Zaba12 schrieb:

Da hat die Gemeinde Euch echt nen Bock geschossen. Haben ja schon viele geschrieben, aber so eine Bauart gehört in Bauträger Hand.
goalkeeper schrieb:

So schlimm finden wir das jetzt eigentlich nicht - jeder kann hier individuell bauen und muss eben die hohen Aufschläge von Bauträgern nicht zahlen.
Genau das ist das Problem: in Informationsveranstaltungen wird diese Haltung immer wieder ´mal von Interessenten geäußert, und die Gemeinden "lernen" dann daraus, bei nächster Gelegenheit eben diesen Bock zu schießen. Die meinen das gar nicht böse, die möchten nur wiedergewählt werden ,-)
goalkeeper schrieb:

Da hier jeder sein Reihenhäuschen selbst baut, wird das dann später einmal mit den vielen benötigten Kräne schon ordentlich eng.
Eben diese Kranlogistik-Kakophonie sorgt dafür, daß am Ende ein Grundstück unbebaut bleibt
Unkoordinierte Bauregie war manchmal möglich, als man noch 500 qm aufwärts als Bauplatz-Regelfall hatte, aber heute überfordert das selbst Pronto Salvatore und erfahrene Bestückungsautomatenprogrammierer

So gerne ich sonst mit meinen Unkenrufen Unrecht habe, hier hat es Gründe, die leider zunehmend auch laien-offensichtlich werden :-(
goalkeeper schrieb:

Nun fragen wir uns wie es laufen wird, wenn der neue Mittelhausnachbar erst nach unserem Baubeginn gefunden wird? [...] Weiß jemand gesichert, dass man in Ba-Wü einer Unterfangung grundsätzlich immer zustimmen muss?
Ich hoffe, der Gesetzgeber war da weniger blauäugig: nicht auszudenken, wenn erst der Fristablauf des letzten Unterfangungswunschberechtigten erfolgt sein müßte, ehe im Baugebiet jemand loslegen könnte.

Escroda 04.06.2019 08:11
11ant schrieb:

nicht auszudenken, wenn erst der Fristablauf des letzten Unterfangungswunschberechtigten erfolgt sein müßte, ehe im Baugebiet jemand loslegen könnte.
Ich finde das Nachbarrecht eindeutig - in NRW sogar etwas ausführlicher mit Fristennennung. Der Bauherr informiert den Nachbarn, dass er eine Grenzwand errichten will und der Nachbar hat zwei Monate Zeit sich zu überlegen, ob er Ansprüche zur Gründungsausführung stellt.
Sollte der Besitzübergang zum Fristende nicht vollzogen sein und der Verkäufer hat keine Ansprüche gestellt, kann mit dem Bau nach Belieben des Bauherren angefangen werden.
Der Unterfangungswunsch kommt ja erst zum Tragen, wenn der Bauantrag gestellt wurde oder das Haus schon steht. Im ersten Fall könnte der Bauherr kulanterweise ja noch umplanen, wenn die Bodenplatte gegossen ist, ist der Drops aber gelutscht.
Da die zeitliche Abstimmung der verschiedenen Bauvorhaben bei Einzelbauherren meist nicht gelingt - wie wir auch hier sehen - , halte ich es auch für ausgeschlossen, dass ein Erstbauer ohne Keller die Unterkellerung des Zweitbauers verhindern kann. Der Zweitbauer wird sich immer auf das Nachbarrecht berufen können.

goalkeeper 04.06.2019 08:25
Lt. Bauamt werden wir in kürzester Zeit den oder die Nachrücker genannt bekommen. Dann werden wir sehen, ob der Nachbar auch einen Keller möchte. Da das andere Eckhaus allerdings einen Keller baut, würde er ja doppelt Geld versenken, wenn er keinen bauen würde. Dort müsste er ja dann selbst eine Tiefengründung machen.

Angenommen, wir können tatsächlich bereits im Oktober starten, so könnte man lt. GÜ bis zu drei Wochen vor Baubeginn mit der Statik und somit auch mit der Entscheidung der Tiefengründung zuwarten.

Daher sind wir mal guter Dinge, dass man in ca. drei Monaten das Thema geklärt bekommt bzw. bis dahin dann endgültig ein Käufer feststeht.

Escroda 04.06.2019 09:46
goalkeeper schrieb:

Dort müsste er ja dann selbst eine Tiefengründung machen.
..., die aber der Nachbar bezahlen müsste, sofern der noch keinen Bauantrag eingereicht hat.

goalkeeper 04.06.2019 10:09
Escroda schrieb:

..., die aber der Nachbar bezahlen müsste, sofern der noch keinen Bauantrag eingereicht hat.

Das Eckhaus wird auch sehr zeitnah mit Keller bauen. Somit müsste dann das Mittelhaus unsere Bodenplatte unterfangen und das andere Eckhaus tiefer gründen, sollte das Mittelhaus keinen Keller wollen.
kellermittelhauseckhausnachbarrechtansprüchebauantragbodenplattetiefengründung