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ᐅ Reihenendhaus mit GÜ in Eigenregie bauen


Erstellt am: 27.05.2019 10:48

goalkeeper 16.09.2020 14:19
UpperEast schrieb:

Wie hoch sind denn diese extra Kosten, die der Nachbar sich eingebrockt hat?

Schwer zu sagen. Die Kosten der Unterfangung wird der Rohbauer übernehmen.

Das Verfahren inkl. der anderen Kosten dürfte geschätzt zwischen 4-8 tsd. € liegen, ohne es tatsächlich zu wissen.
tomtom79 schrieb:

Ich denke nicht das der gu das übernimmt, egal was passiert er ist definitiv immer der der haftet, oder er lässt sich die Arbeit vergolden.

Die Haftung im Schadensfall wird trotzdem auf den Nachbarn übergehen. In welcher Form auch immer.

tomtom79 schrieb:

Hat der neue Nachbar es jetzt eingesehen, oder haben sich die Fronten noch mehr verhärtet?

Nein...er war teilweise ganz schön frech...auch zum Richter, der ihn dann auch ermahnt hat. Ich würde behaupten, dass er sich vor allem über sich selbst ärgert. Wir konnten ja alles belegen, wir oft wir ihm wohlwollend Angebote gemacht haben wie z.B. vor unserem Baubeginn die Tiefengründung zu seiner Seite.

11ant 16.09.2020 14:22
goalkeeper schrieb:

Ich würde behaupten, dass er sich vor allem über sich selbst ärgert.
Nun ja, ich würde eher meinen, Selbstreflexion und Einsichtsfähigkeit seien seine Königsdisziplinen nicht

Golfi90 16.09.2020 14:23
goalkeeper schrieb:

Die Haftung im Schadensfall wird trotzdem auf den Nachbarn übergehen. In welcher Form auch immer.

Der Privatmann haftet für Schäden, die das von DIR ausgesuchte Unternehmen durch evtl. Baumängel verursacht?
Sorry, aber ich denke das wird ein Traum deinerseits bleiben...

goalkeeper 16.09.2020 14:27
Golfi90 schrieb:

Sorry, aber ich denke das wird ein Traum deinerseits bleiben...

Das wird in dieser Form in der Vereinbarung stehen, da es selbst bei einwandfrei ausgeführter Unterfangung nach DIN zu Setzungsrissen kommen kann, die ja dann von jemandem bezahlt werden müssen. Und da der Nachbar die Unterfangung verlangt, muss auch er dafür gerade stehen. Das ist kein Traum sondern so verhandelt und eigentlich auch üblich (siehe Anhang).

Muc1985 16.09.2020 14:30
Verrückte Sache was da passiert. Dir weiter gutes Gelingen und "stabil" bleiben!

11ant 16.09.2020 15:14
Golfi90 schrieb:

Der Privatmann haftet für Schäden, die das von DIR ausgesuchte Unternehmen durch evtl. Baumängel verursacht?
Klar steht der Nachbar als Schädiger für seinen Auftragnehmer auch dann ein, wenn er in dessen Auswahl nicht frei war - selbst wenn er dulden mußte, daß das Vorschlagsrecht für den Auftragnehmer beim Geschädigten lag. Hätte der Geschädigte die Schädigung mit dem Auftragnehmer des Nachbarn verabredet, wäre dies eine eigenständige kriminelle Handlung, auch strafbar, aber mit Beweislast nicht beim Geschädigten. Aber erzähl´ Deinen Zweifel mal einem Juraprofessor, das sollte zumindest ein interessantes Thema für eine Hausarbeit sein.
unterfangung