W
Mein Konto
Hausbau - Ratgeber
Bauherrenhilfe
- Bauherrenhilfe vor Vertragsabschluss
-- Warum einen unabhängigen Baubetreuer?
-- Vertragsgrundlagen
-- Bausumme
-- Zahlungsplan zur Kostenkontrolle
-- Pflichten des Bauherren vor Vertragsabschluss
-- Unterlagen beim Hausbau vor Vertragsabschluss
- Bauherrenhilfe nach Vertragsabschluss
-- Bauantrag bei Behörden
-- Bau-Genehmigungsverfahren bei Baubehörden
-- Bauspezifische Versicherungen
-- Bauzeitenplan
-- Baubeginn - die Letzten Pflichten der Bauherrschaft
- Bauherrenhilfe während der Bauzeit
- Gewährleistungsansprüche
- Bauabnahme
Baufinanzierung
- Baufinanzierung - Allgemeine Fragen
- Kreditarten
- Kredit-Konditionen
- Bausparen
- Staatliche Förderungen
- Verkehrswert
- Haushaltsrechnung und Bonität
Hausbau Planung
- Haustypen
- Hausbau Vorbereitungsarbeiten
- Das Baugrundstück
- Baugrund beim Hausbau
- Baurecht
- Gebäudeschutz
- Erdarbeiten und Wasserhaltung
- Stützmauern
- Einfriedung
- Untergeschoss
- Kanalisation
- Tragende Elemente
- Nichttragende Innenwände
- Fundation / Fundament
- Deckenkonstruktionen
- Dächer
- Kaminanlagen
- Treppen Rampen Leitern
- Dachbeläge und Spengler
- Fenster
- Sonnen und Wetterschutz
- Aussenputze
- Einbauten, Küchen, Türen
- Bodenbeläge und Unterlagsböden
- Parkett
- Gips, Wand, Decke
Haustechnik und Energie
- Heiztechnik
- Lüftung und Klimatechnik
- Sanitärtechnik
- Elektrotechnik
- Erneuerbare Energie
Whirlpools / Jacuzzi
Hausbau Magazin
- Baufinanzierung trotz Krise?
- Das Blockhaus
- Moderne Dämmstoffe im Vergleich
- Erker Vor- und Nachteile
- Glasflächen beim Hausbau
- Günstig ein Haus Bauen
- Mediterraner Hausbaustil
- Mehrgenerationenhaus
- Moderne Architektur
- Gartengestaltung leicht gemacht
- Traditioneller Ziegelbau
- Villa als höchster Traum
- Im Eigenheim Ruhestand geniessen
- Altbau sanieren
- Kauf einer Holzgarage
- Immobilienmakler
- Arbeitshandschuhe für den Winter
- Zuhause verschönern
- Outdoor-Plissees
- Schlafzimmer planen
- Terrassenüberdachung
- Wohngebäudeversicherung
- Zaunarten und Eigenschaften
- Hauseingang gestalten
- Der perfekte Grundriss
- Sparsamer heizen im Altbau
- Einfamilienhaus smart finanzieren
- Planung einer PV-Anlage
- Neues Haus
- Immobilienfinanzierung
- Installation einer Photovoltaikanlage
- Asbest erkennen und entfernen
- Sauna im Fokus - Wellness zuhause
- Erfolgreich vermieten
- Die perfekte Winterbekleidung
- Das Niedrigenergiehaus
- Der April und seine Stürme
- Architektonische Vielfalt
- Ökologisch und nachhaltig bauen
- Das perfekte Schlafzimmer
- Nachhaltige Energieversorgung
- Zukunftsorientiert bauen
- Nachhaltigkeit beim Hausbau
- Tiny Houses
- Wärmepumpen als nachhaltige Heizvariante
- Maßgeschneiderten Kleiderschrank
- Der richtige Baukredit
- Ratgeber für erfolgreichen Hausbau
- Haus als Altersvorsorge
Do-it-yourself Anleitungen
- Verlegeanleitung für Bodenbeläge und Parkett
- Bodenbeläge und Parkett reinigen und pflegen
- Malerarbeiten am Haus
- Garten Tipps
- Umzug und Reinigung

ᐅ Reihenendhaus mit GÜ in Eigenregie bauen


Erstellt am: 27.05.19 10:48

tomtom7925.02.20 11:52
Ruf ihn doch an und sprech mit ihm über die Tiefe, seine Reaktion darauf abwarten und dann reagieren. Ich denke das er trotzdem so bauen wird auch wenn du wiedersprichst der Architekt wird für die fehlerfreie Ausführung haften, mit seinem grünen Punkt. Seinen Bau wirst du damit nicht Verzögern bzw. verhindern da es normal ist. Du kannst aber dokumentieren entweder selbst am besten aber von einem Gutachter und bei Folgeschäden ihn damit konfrontieren. Es könnte aber auch sein das garnix passiert, du aber mit deiner Reaktion eure Nachbarschaft vergiftest.

Ps. Setzrisse hat eigentlich jeder Neubau
kaho67425.02.20 11:58
goalkeeper schrieb:

Weil dann unser Fundament unterfangen werden muss was zum einen teuer ist (für den Nachbarn) und bei unsachgemäßer Ausführungen dazu führen kann, dass unser Haus an dieser Stelle absackt.
...und bei sachgemäßer Ausführung passiert gar nichts?
goalkeeper25.02.20 11:59
tomtom79 schrieb:

Ruf ihn doch an und sprech mit ihm über die Tiefe, seine Reaktion darauf abwarten und dann reagieren. Ich denke das er trotzdem so bauen wird auch wenn du wiedersprichst der Architekt wird für die fehlerfreie Ausführung haften, mit seinem grünen Punkt. Seinen Bau wirst du damit nicht Verzögern bzw. verhindern da es normal ist. Du kannst aber dokumentieren entweder selbst am besten aber von einem Gutachter und bei Folgeschäden ihn damit konfrontieren. Es könnte aber auch sein das garnix passiert, du aber mit deiner Reaktion eure Nachbarschaft vergiftest.

Ps. Setzrisse hat eigentlich jeder Neubau

Ich möchte seinen Bau ja überhaupt nicht verzögern. Wir hatten schon oftmals Kontakt und er sagte mir immer wieder deutlich, dass er selbst nicht unterfangen möchte, da das Mehrkosten von 10-15.000 € für ihn bedeuten würden. Gerade erst letzte Woche hatten wir zu diesem Thema Kontakt, als wir das Schreiben vom Bauamt erhalten haben.

Unser formaler Widerspruch wäre eher ein Hinweis auf die Fehlplanung seines Architekten.

Das Problem ist einfach, dass er sich voll und ganz auf seinen Architekten verlässt. Als ich ihm zum Thema unterfangen und Gründungstiefe im November ansprach war seine Antwort:“Das ist nicht sein Problem sondern das des Maurers.“

Der gute Mann ist noch sehr jung, unerfahren und vielleicht auch ein wenig leichtgläubig und denkt, dass er ohne Gegenprüfung einfach alles vom Architekten unterschreiben kann, was nun eben so nicht zutrifft.
cschiko25.02.20 11:59
goalkeeper schrieb:

Weil dann unser Fundament unterfangen werden muss was zum einen teuer ist (für den Nachbarn) und bei unsachgemäßer Ausführungen dazu führen kann, dass unser Haus an dieser Stelle absackt.

Naja die Kosten sind doch seine Sache, wenn es ihm das Wert ist. Und auch das andere ist ja eben kein zwingender Fall! Ich verstehe deine Bedenken, aber wenn er so bauen will wirst du es doch kaum ändern/verhindern können und eben durch einen Widerspruch dann ggf. doch das Verhältnis beschädigen. Wenn es korrekt ausgeführt wird, dann ist es ja eben kein Problem und zu "unterstellen" das es nicht korrekt gemacht würde ist ja eben eher schwierig.

Ok sehe gerade deinen weiteren Beitrag, dann nimm doch noch mal Kontakt auf und frage noch mal danach ob ihm klar ist das mit dem jetzigen Plan unterfangen werden muss!?
11ant25.02.20 12:28
goalkeeper schrieb:

Wir haben nun die Planungsunterlagen vom Mittelhausnachbar vorliegen: so wie es ausschaut, hat sein Architekt den Keller 30cm tiefer wie unser Fundament geplant.
Das ist Abseits, da brauche selbst ich keinen Videobeweis für
goalkeeper schrieb:

Bei uns in BW gibt es das Kenntnisgabeverfahren [...] Wenn ich nichts tue, gilt der Bauantrag als von uns durchgewunken.
Da ist der Einspruch folgerichtig - und wichtig, wegen des Damoklesschwertes Amtshaftung über der Genehmigungsbehörde. Du bewahrst damit Deinen Nachbarn davor, sich mit Vertrauensseligkeit gegenüber vermeintlichen Fachleuten zum Schädiger an Deinem ohnehin unter Schmerzen geborenen Haus zu machen. Manchmal muß man - auch auf die Gefahr hin, daß es nicht jeder dankt - zum Wohle Aller handeln.
https://www.instagram.com/11antgmxde/
https://www.linkedin.com/company/bauen-jetzt/
goalkeeper25.02.20 12:46
cschiko schrieb:

Ok sehe gerade deinen weiteren Beitrag, dann nimm doch noch mal Kontakt auf und frage noch mal danach ob ihm klar ist das mit dem jetzigen Plan unterfangen werden muss!?

Schon geschehen - ins offene Messer möchte ich ihn ja auch nicht laufen lassen.
architekten