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ᐅ Reihenendhaus mit GÜ in Eigenregie bauen


Erstellt am: 27.05.2019 10:48

11ant 25.05.2021 11:17
goalkeeper schrieb:

Auf Grund der doch beengten Verhältnisse im Garten könnten wir wohl maximal ein Gartenhäuschen [...] mit den Innenmaßen 252 x 172cm stellen.
Das würde ich dem Lieblingsnachbarn auf jeden Fall als Übergangsgartenhäuschen in Rechnung stellen.

goalkeeper 28.05.2021 14:07
Unser Garten-Landschaftsbauer hat nun Teile vom Zaun sowie das Fundament vom Biohort gemacht.

Unterdessen hat der „geliebte Nachbar“ angefangen, mit der Handschaufel aufzuschottern.

Wie sind gerade in Urlaub, aber unsere „Nachbarschaftswache“ meinte, unsere gemeinsamen Kinder wären mit dem Spielzeugbagger schneller.

Gepflasterter Weg zum Hof mit Tor; Trampolin hinter Zaun, moderne Häuser mit Solarpanels.

goalkeeper 15.07.2021 12:49
Um auch den eigentlichen Thred „aktuell“ zu halten:
tomtom79 schrieb:

Beim Nachbarn ist immer noch nix wie es aussieht.

Da hast du vollkommen Recht. Er hat mittlerweile ein wenig Schotter eingebracht, um die Fehlhöhe vom Nachbar (2,90m Kellertiefer) zu uns (Fundamenttiefe 2,60m) aufzuschütten, da er ja lt. Gerichtsbeschluss nicht mehr unterfangen darf. Dann war Samstag ein Vermesser da, der die Tiefe mal genau gemessen hat.

Er plant nun lt. neuem Bauantrag (der dritte mittlerweile) seinen Keller auf unsere 2,60m zu setzen. Allerdings bekommt er wohl ein Höhenproblem, da er dann die max. Gesamthöhe von 11m nicht einhalten kann - wenn man so den langen Gesichtern an der Baugrube nach gehen würde. 🙄

Montag wird nun auch das letzte oder soll ich sagen vorletzte Haus im Gebiet gestellt - nun fehlt noch Bob der Baumeister mit seiner Kompetenztruppe.

Mittlerweile ärgern sich auch immer mehr Nachbarn über ihn, da wir im Garten noch nen ordentlichen Erdhaufen liegen haben, der dann mal wieder später in das vom Nachbarn widerrechtlich abgebuddelte Terrassenloch rein muss - und der stört eben mittlerweile beim Garten anlegen der Nachbarn.

Aber alle wissen, an wem es liegt. 😉

tomtom79 15.07.2021 12:52
Ich hätte das Ding schon wieder in sein loch geschoben, vor allem wenn es auf meinem Grundstück liegen würde. Fristen hatte er ja genug.

goalkeeper 15.07.2021 13:01
tomtom79 schrieb:

Ich hätte das Ding schon wieder in sein loch geschoben, vor allem wenn es auf meinem Grundstück liegen würde. Fristen hatte er ja genug.

Ich kann allerdings das Material nicht gegen irgendetwas anschütten, so dass mir das etwas bringen würde und wir unseren Garten anlegen könnten. Hier fehlt sein Keller - und ne eigene Böschung herstellen funktioniert bei 2,60m nicht mehr.

borxx 15.07.2021 13:12
Habt ihr nicht mal rechtlich prüfen lassen in wie weit es mit entsprechender Frist möglich ist ihn dazu zu verdonnern das Loch wieder zu verfüllen in der Form, dass keine Beeinträchtigung der Nachbarn. Ist ja alles immerhin widerrechtlich geschehen und aktuell ist kein Baubeginn abzusehen so wie du es beschrieben hast. Miete oder ähnliches für den nicht nutzbaren Teil des Gartens (inkl. Erdhügel) könnte ihm auch noch mal ein Lächeln aufs Gesicht zaubern...
gartenkeller