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ᐅ Reihenendhaus mit GÜ in Eigenregie bauen


Erstellt am: 27.05.2019 10:48

goalkeeper 01.04.2020 10:20
kaho674 schrieb:

He, der Bierflaschenaufzug ist weg. Schöne Scheiße.

In diesen schweren Zeiten müssen wir alle Opfer bringen...

goalkeeper 03.04.2020 20:52
Trockenbau beendet inkl. kostenloser Aufmusterung für die Außeneinheit (Farbe) - Fliesen wohl ab Montag.









goalkeeper 04.04.2020 10:35
Nachdem wir gestern Abend in unserer Kalkulation festgestellt haben, dass wir noch einen Puffer haben, der durch kleine Einsparungen hier und einige Eigenleistungen da herrühren, werden wir den Aufpreis für das Malervlies nun nehmen - allerdings ohne auf Q3 zu spachteln. Wir haben da eine Lösung mit unserem GU gefunden.

Ansonsten hat das Baurechtsamt unsere und die Bedenken des Nachbarn nicht geteilt. Der Planer vom Mittelhaus erhielt nur den Hinweis, dass er bei Bauausführung auf die Standfestigkeit unserer Gebäude zu achten hat. Wir warten mal ab.

Ansonsten hatte ich von einem Anwalt auch diese Geschichte mit dem tieferliegenden Grundstück prüfen lassen: auch hier keine Chance was zu erreichen, da eine Sachmängelhaftung im Vertrag ausgeschlossen wird - nun ja...Schnee von gestern.

Effektiv gibts noch. ca. drei Wochen Arbeit im Haus, Übergabe mit unserem GU ist für den 7. Mai geplant, danach legen wir die Böden und dann kommen am 26. die Innentüren. Währenddessen bauen wir die neuen Möbel auf und ziehen dann Stück für Stück um...so der Plan.

Küche sollte auch in den letzten beiden Mai-Wochen kommen.

kaho674 04.04.2020 10:52
Das arme Schwein, welches die Verteilung für die Fußbodenheizung anbringen musste. (Ich glaub zumindest, dass es das ist, da unten in der Ecke des HAR?).

goalkeeper 04.04.2020 12:04
kaho674 schrieb:

Das arme Schwein, welches die Verteilung für die Fußbodenheizung anbringen musste. (Ich glaub zumindest, dass es das ist, da unten in der Ecke des HAR?).

So schlimm war das auch nicht...

11ant 04.04.2020 13:14
goalkeeper schrieb:

Ansonsten hatte ich von einem Anwalt auch diese Geschichte mit dem tieferliegenden Grundstück prüfen lassen: auch hier keine Chance was zu erreichen, da eine Sachmängelhaftung im Vertrag ausgeschlossen wird - nun ja...Schnee von gestern.
Nein, nach meiner Meinung eher Käse aus Holland. Sachmangel wäre gewesen, das Grundstück von einem privaten Verkäufer hätte erlitten, daß die Erschließung "auf Putz" erfolgt. Hier liegt aber etwas ganz anderes vor, das ich auch eher einen "dauerhaften Hausfriedensbruch" nennen würde: die Gemeinde schüttet vor dem Grundstück eine Straße auf (nebenbei: in einem Maße, das m.E. eine genehmigungspflichtige und da nicht abgeböscht auch Nachbar-zustimmungspflichtige Geländeveränderung darstellt); noch dazu ist hier der Schädiger in Personalunion der Grundstücksverkäufer. D.h. dem Verkäufer war der drohende Nachteil nicht nur bekannt, er hat sie sogar selbst und sehr wahrscheinlich vorsätzlich (weil der Zweck der Kostenersparnis vermeintlich die Mittel heilige) herbeigeführt. Keine geschehene Verschlechterung, sondern ein herbeigeführter Schaden. Das sehe ich von hier aus ohne Brille, daß Dein Anwalt nicht "Liebling Kreuzberg" ist. Mindestens dessen Freund, der Verfahrensfuchs Dr. Wolter, hätte die Gemeinde hier Mores gelehrt.
grundstückanwalt