ᐅ Reihenendhaus mit GÜ in Eigenregie bauen
Erstellt am: 27.05.19 10:48
goalkeeper schrieb:
Allerdings wird unser anderes Endhaus im November mit seinem Viebrockhaus starten und uns dann mit deren drei Monaten Bauzeit überholen.Das wollen wir erst noch sehen! Ich wette auf Dich! G
goalkeeper09.10.19 08:46kbt09 schrieb:
Dann wird es ja für euren Mittelbauer richtig spannend.Gerade was Lagerung von Aushub und Material angeht. Da ist ja dann links und rechts kein Platz. Muss er dann alles auf seine 140qm Grundstück quetschen.
Gerade war übrigens der Lkw bei uns zu Hause und wollte Stahl für die Fundamente abladen - der kann von Glück reden, dass unsere Baustelle nur 500m weiter liegt.
goalkeeper schrieb:
Gerade was Lagerung von Aushub und Material angeht. Da ist ja dann links und rechts kein Platz. Muss er dann alles auf seine 140qm Grundstück quetschen.
Gerade war übrigens der Lkw bei uns zu Hause und wollte Stahl für die Fundamente abladen - der kann von Glück reden, dass unsere Baustelle nur 500m weiter liegt. Das wird bei deinen Nachbarn mit Keller nicht funktionieren. Da ist nichts mit seitlich lagern. Achim bei Dir mit dem Abziehen und lagern wird es kaum was.G
goalkeeper10.10.19 16:26Seit heute steht „illegal“ der Kran. Rohbauer hat ihn stellen lassen, allerdings erst gestern den Antrag beim Ordnungsamt gestellt.
Links im Hintergrund sieht man das Auto vom Ordnungsamt, die mich dann mal direkt interviewt haben. Außerdem fehlt die Beleuchtung - und drei Meter Restfahrbahnbreite bleibt auch nicht mehr. Aber anders ist der Kran nicht Stellbar.
Habe den netten Herren dann mal direkt die Sachlage erklärt. O-Ton: „Wer verkauft denn so tiefergelegte Grundstücke?“
„Na ihr!“ , war dann meine Antwort.
Ansonsten ist man halt auf dem Dorf und konnte die Sache dann schnell klären.
Sie freuen sich dann ebenfalls auf das kommende Jahr, wenn 30 andere Bauherren dann starten werden.

Links im Hintergrund sieht man das Auto vom Ordnungsamt, die mich dann mal direkt interviewt haben. Außerdem fehlt die Beleuchtung - und drei Meter Restfahrbahnbreite bleibt auch nicht mehr. Aber anders ist der Kran nicht Stellbar.
Habe den netten Herren dann mal direkt die Sachlage erklärt. O-Ton: „Wer verkauft denn so tiefergelegte Grundstücke?“
„Na ihr!“ , war dann meine Antwort.
Ansonsten ist man halt auf dem Dorf und konnte die Sache dann schnell klären.
Sie freuen sich dann ebenfalls auf das kommende Jahr, wenn 30 andere Bauherren dann starten werden.
Ja wird lustig mit den Kränen. Afaik dürfen sich deren Schwenkbereich nicht überschneiden. Wer zuerst den Kran stehen hat, entscheidet dann über die Untermiete für selbigen
Der Aushub des Nachbarn wird abzufahren sein. Lagern kann er ja vergessen. Oder gegenüber ist ne freie Fläche, wo er seinen Kram lassen kann.
Der Aushub des Nachbarn wird abzufahren sein. Lagern kann er ja vergessen. Oder gegenüber ist ne freie Fläche, wo er seinen Kram lassen kann.
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