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Erstellt am: 27.05.2019 10:48

goalkeeper 31.03.2020 21:41
Golfi90 schrieb:

Wie hoch wird euer Auslass für die Regendusche über Oberkante Fertigfußboden liegen?
Und, bekommt ihr keine elektrischen Jalousien?

Dürfte bei ca. 2,20 bis 2,30m liegen. Hat der Sanitär festgelegt.

In den beiden Bädern im 1. OG und DG haben wir keine elektrischen - da machen wir eh keine runter. Im Rest des Hauses schon.

ypg 01.04.2020 00:35
guckuck2 schrieb:

Die Regeln beziehen sich rein auf den öffentlichen Raum. In deiner Bude kannst du machen was du willst
Nein. Definitiv nicht. Die Verfügungen implizieren den persönlichen Bereich. Habe gestern und heute mehrere Quellen danach gefragt... die Krux (oder die Lücke für Bürger) ist die, dass man es nicht erkennen kann, wenn die „Versammlung“ in Privaträumen stattfindet. Privat Contra Öffentlich... ja.., aber die Regelung der Öffentlichkeit schließt den privaten Raum mit ein. Das wurde mir von mehreren Beamten erklärt.
Einziger Unterschied: öffentlich eine Straftat, privat eine OWI.

aero2016 01.04.2020 07:47
ypg schrieb:

Nein. Definitiv nicht. Die Verfügungen implizieren den persönlichen Bereich. Habe gestern und heute mehrere Quellen danach gefragt... die Krux (oder die Lücke für Bürger) ist die, dass man es nicht erkennen kann, wenn die „Versammlung“ in Privaträumen stattfindet. Privat Contra Öffentlich... ja.., aber die Regelung der Öffentlichkeit schließt den privaten Raum mit ein. Das wurde mir von mehreren Beamten erklärt.
Einziger Unterschied: öffentlich eine Straftat, privat eine OWI.
das mögen mehrere Beamte so auslegen. Ein Richter kann das ganz anders sehen. Und wird es mit hoher Wahrscheinlichkeit auch. Viele Beamte sehen das übrigens auch anders.

goalkeeper 01.04.2020 07:49
Bitte diskutiert doch im Corona Thread über das Thema weiter....

guckuck2 01.04.2020 08:07
ypg schrieb:

Nein. Definitiv nicht.

Doch, definitiv doch. Nachzulesen für Jedermann. Bei mir NRW CoronaSchVO Stand 22.03.2020 §12
(1) Zusammenkünfte und Ansammlungen im öffentlichen Raum von mehr als 2 Personen sind untersagt. Ausgenommen sind [...]

Da gibts nichts zu interpretieren, der öffentliche Raum ist ein fest definierter Begriff.

Wer heutzutage Vorschriften erlässt, die irgendwas "implizieren", hat den Schuss nicht gehört.
Wer lustig darin herum interpretiert und Fake News draus macht, sollte seinen Beamtenstatus verlieren.

Letztes Posting meinerseits hier, soll ja um goalkeepers Häuschen gehen - meine Botschaft nach wie vor, es ist erlaubt, ob es klug ist, sei dahin gestellt. Kontrollen existieren quasi null.

kaho674 01.04.2020 09:43
He, der Bierflaschenaufzug ist weg. Schöne Scheiße.