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ᐅ Reihenendhaus mit GÜ in Eigenregie bauen


Erstellt am: 27.05.2019 10:48

Domski 05.11.2019 12:44
Alter Schwede. Da waren jede Menge Praktikanten am Werk. Hochkantwohnung triffts da genau richtig

Muc1985 05.11.2019 12:45
Das ist ja mehr als heftig. Die hier Zuständigen / Verantwortlichen sollten mal ganz schnell ihren Platz freimachen...

tomtom79 05.11.2019 12:56
Es ist doch so gewollt. Doppelte Anzahl Steuerzahler auf gleicher Fläche.

Wenn man die Höhe sieht, Stelle ich es mir schwer vor das Grundstück aufzufüllen. Was passiert mit dem Aushub vom Viebrockhaus? Verteilt er es?

Scout 05.11.2019 13:10
goalkeeper schrieb:

da sie kein Mittelhaus sind, zählt die geringere Grundflächenzahl von 0,4 anstatt 0,5. Somit dürfen beide gerade mal 6x12m inkl. Terrasse bauen.

6x12 m mögen richtig sein aber ob die Terrasse mir reinzählt ist nicht sicher- entweder gibt der Bebauungsplan was extra oder man kann eine "wesentliche Erschwerung der zweckentsprechenden Grundstücksnutzung" als Einwand beim Amt vortragen.


Baunutzungsverordnung
§ 19
Grundflächenzahl, zulässige Grundfläche

(1) Die Grundflächenzahl gibt an, wie viel Quadratmeter Grundfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche im Sinne des Absatzes 3 zulässig sind.

(2) Zulässige Grundfläche ist der nach Absatz 1 errechnete Anteil des Baugrundstücks, der von baulichen Anlagen überdeckt werden darf.

(3) Für die Ermittlung der zulässigen Grundfläche ist die Fläche des Baugrundstücks maßgebend, die im Bauland und hinter der im Bebauungsplan festgesetzten Straßenbegrenzungslinie liegt. Ist eine Straßenbegrenzungslinie nicht festgesetzt, so ist die Fläche des Baugrundstücks maßgebend, die hinter der tatsächlichen Straßengrenze liegt oder die im Bebauungsplan als maßgebend für die Ermittlung der zulässigen Grundfläche festgesetzt ist.

(4) Bei der Ermittlung der Grundfläche sind die Grundflächen von
1. Garagen und Stellplätzen mit ihren Zufahrten,
2. Nebenanlagen im Sinne des § 14,
3. baulichen Anlagen unterhalb der Geländeoberfläche, durch die das Baugrundstück lediglich unterbaut wird,

mitzurechnen. Die zulässige Grundfläche darf durch die Grundflächen der in Satz 1 bezeichneten Anlagen bis zu 50 vom Hundert überschritten werden, höchstens jedoch bis zu einer Grundflächenzahl von 0,8; weitere Überschreitungen in geringfügigem Ausmaß können zugelassen werden. Im Bebauungsplan können von Satz 2 abweichende Bestimmungen getroffen werden. Soweit der Bebauungsplan nichts anderes festsetzt, kann im Einzelfall von der Einhaltung der sich aus Satz 2 ergebenden Grenzen abgesehen werden
1. bei Überschreitungen mit geringfügigen Auswirkungen auf die natürlichen Funktionen des Bodens oder
2. wenn die Einhaltung der Grenzen zu einer wesentlichen Erschwerung der zweckentsprechenden Grundstücksnutzung führen würde.

goalkeeper 05.11.2019 13:33
Scout schrieb:

6x12 m mögen richtig sein aber ob die Terrasse mir reinzählt ist nicht sicher- entweder gibt der Bebauungsplan was extra oder man kann eine "wesentliche Erschwerung der zweckentsprechenden Grundstücksnutzung" als Einwand beim Amt vortragen.

Ok - danke für deine Info. Allerdings habe ich nur das weitergegeben, was die Bauherren der entsprechenden Grundstücke mir mitgeteilt haben, nachdem sie mit dem Bauamt Kontakt hatten.
tomtom79 schrieb:

Wenn man die Höhe sieht, Stelle ich es mir schwer vor das Grundstück aufzufüllen. Was passiert mit dem Aushub vom Viebrockhaus? Verteilt er es?

Eigentlich kannste das Material zum Verfüllen nicht nehmen, da zu viel Lehm mit dabei ist. Allerdings hat mir die Bauherrin erzählt, Viebrockhaus würde wohl den Aushub aufwerten, so dass er wieder eingebaut werden kann. Ob das allerdings nur für den Garten, der ja nicht verdichtet werden muss oder auch für die Kfz-Stellplätze gilt, weiß ich aktuell noch nicht.

Wir machen uns auch schon über das Thema Auffüllung Gedanken. Ich habe Kontakt zu einem Bauherren eines Einfamilienhaus-Grundstücks, der evtl. auch mit unserem GÜ baut. Dessen Grundstück liegt deutlich näher an der Straße, so dass er wenig auffüllen und viel wegfahren müsste - vielleicht kann ich sein gutes Material abnehmen und einbauen lassen.

tomtom79 05.11.2019 13:41
Wir haben stellenweise auch mit Lehm auf über 1 Meter aufgefüllt. Es geht es hat sich nichts gesetzt aber du brauchst unbedingt eine Drainage sonst hast Pfützen. Und die Letzten 15-20cm einfach mit hochwertigen Oberbodensubstrat auffüllen.
viebrockhausgrundflächenzahlbebauungsplangrundstücksnutzungaushubstraßenbegrenzungslinieüberschreitungenlehm