ᐅ Reihenendhaus mit GÜ in Eigenregie bauen
Erstellt am: 27.05.19 10:48
Scout14.08.20 09:05
goalkeeper schrieb:
Genau - inkl. Teile der Terrasse seitlich abgegraben (rechts mit Plane abgedeckt).Nicht dass du schon dein Einverständnis gegeben hättest- aber hatte er sowas denn im Vorfeld wenigstens erwähnt gehabt? Und war eure Terrasse schon gepflastert oder anderweitig was angelegt?Scout14.08.20 09:08
kbt09 schrieb:
Das besondere Problem hier ist ja auch noch die Minimalgröße dieser Grundstücke.Interessant finde ich ja auch die Grundflächenzahl von 0,4 bzw. Geschossflächenzahl von 0,5- wie geht denn das bei dem Mittelhaus?goalkeeper14.08.20 09:30
Scout schrieb:
Nicht dass du schon dein Einverständnis gegeben hättest- aber hatte er sowas denn im Vorfeld wenigstens erwähnt gehabt? Und war eure Terrasse schon gepflastert oder anderweitig was angelegt?Es wurde nichts erwähnt - Baggerfahrer meinte nur, er brauche das als Arbeitsraum und zack wars auch schon weg.
Wir haben natürlich im Garten noch nichts gemacht, da beide Nachbarn noch nicht gebaut hatten - außer aufschottern und Sand drüber und übergangsweise Rasenteppich für die Kids.
Scout14.08.20 09:59
Auf Hammerschlagrecht kann er sich, da ohne die zweiwöchige geforderte Ankündigung geschehen, nicht berufen. Eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch wäre im Rahmen des Möglichen. Aber sowas wird dein Anwalt sicher bereits gecheckt haben.
guckuck214.08.20 11:09
Scout schrieb:
Auf Hammerschlagrecht kann er sich, da ohne die zweiwöchige geforderte Ankündigung geschehen, nicht berufen. Eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch wäre im Rahmen des Möglichen. Aber sowas wird dein Anwalt sicher bereits gecheckt haben.Ohne existierende Einfriedung oder erteiltes Verbot imho schwierig mit dem Hausfriedensbruch.
Hammerschlagsrecht ist kein "Wegbuddel und Aufreiß"-Recht.
goalkeeper14.08.20 11:14
Wir haben in zwei E-Mails den Nachbarn verboten ohne Zustimmung unser Grundstück oder eine Abfangung durchzuführen, - letztmalig ca. drei Wochen vor Aushub - inkl. Rohbauer, Architekt und Tiefbauer sowie unter Zeugen am Aushubtag.
Daher wurde ja auch der Einstweilligen Verfügung voll und ganz statt gegeben, weil alles lückenlos beweisbar ist.
Daher wurde ja auch der Einstweilligen Verfügung voll und ganz statt gegeben, weil alles lückenlos beweisbar ist.