ᐅ Reihenendhaus mit GÜ in Eigenregie bauen
Erstellt am: 27.05.2019 10:48
Climbee 30.07.2020 14:57
Das klingt wahrlich abenteuerlich...
11ant 30.07.2020 15:09
Wo Problem - Nachbar nix aus Land wo gibt Schulpflicht ?
Ich dachte, den Bürgermeister könne man nicht mehr toppen :-(
Ich dachte, den Bürgermeister könne man nicht mehr toppen :-(
Scout 30.07.2020 15:35
cschiko schrieb:
Seit ihr euch denn wenigstens mit dem weiteren "Nachbarn" aus eurem Riegel einig, was das Ganze angeht. Der ist ja genauso betroffen, oder?Der hat AFAIR einen Keller... evelinoz 31.07.2020 03:54
die deutschen Behörden schreiben doch sonst ALLES vor, was man darf, was nicht. Da hätte man genauso wie bei bei Haushöhe sagen können, alle in der Reihe mit oder ohne Keller, auf der anderen Straßenseite umgekehrte Vorgaben. Also ich wäre sehr nervös, wenn jemand neben meinem Neubau tiefer buddelt.
goalkeeper 11.08.2020 20:49
Hallo zusammen,
gestern und heute ist es nun leider vollends eskaliert.
Nachdem uns am Samstag per Nachricht vom Nachbar für gestern eigentlich nur der Beginn des Aushubs angekündigt wurde, erfuhren wir gestern eher beiläufig, dass ab heute dann ohne unsere vorherige Prüfung und Freigabe/Zustimmung mit der Unterfangung begonnen werden sollte.
Entsprechend war die Stimmung an der Baugrube auch aufgeheizt. Uns wurde einfach mal so Teile der Terrasse als Arbeitsraum weggebuddelt - natürlich ohne Zustimmung. Wenigstens hatte man noch die Mindestabstände zum Fundament eingehalten, damit dort nichts passiert.
Das Viebrockhaus hat erst gar nicht zugestimmt, da direkt an der Grundstücksgrenze ein Wassertank sitzt.
Ärgerlicherweise hätten wir ja tatsächlich der Unterfangung zugestimmt, wenn man uns die Zeit zur Prüfung gelassen hätte. Unser GU hatte uns an einen Bodengutachter und Baubegleiter verwiesen, der dann gegen 17 Uhr auch auf der Baustelle war um die Arbeiten zu überprüfen.
Allerdings war der Nachbar nicht bereit ihn in den weiteren Ablauf der Unterfangung einzubeziehen, damit der Gutachter insgesamt vier Mal einen vor Ort Termin gehabt hätte. Auch wurde uns der Zutritt zu seinem Grundstück untersagt.
Die informierte Polizei konnte selbstverständlich nicht helfen und so kam es wie es kommen musste: wir haben heute eine Einstweillige Verfügung beim zuständigen Landgericht erwirkt mit dem Urteil, dass er nun gar nichts mehr an unserem Grundstück machen und erst Recht keine Unterfangung durchführen darf - unter Androhung von 250.000 € Ordnungsgeld oder sechs Monate Ordnungshaft.
Glücklicherweise hat der Nachbar wohl vergessen heute einen Termin mit dem Vermesser zu vereinbaren, sonst wäre die Unterfangung bereits gestartet. Diese konnte gerade noch rechtzeitig verhindert werden.
So schauts nun aktuell aus.



gestern und heute ist es nun leider vollends eskaliert.
Nachdem uns am Samstag per Nachricht vom Nachbar für gestern eigentlich nur der Beginn des Aushubs angekündigt wurde, erfuhren wir gestern eher beiläufig, dass ab heute dann ohne unsere vorherige Prüfung und Freigabe/Zustimmung mit der Unterfangung begonnen werden sollte.
Entsprechend war die Stimmung an der Baugrube auch aufgeheizt. Uns wurde einfach mal so Teile der Terrasse als Arbeitsraum weggebuddelt - natürlich ohne Zustimmung. Wenigstens hatte man noch die Mindestabstände zum Fundament eingehalten, damit dort nichts passiert.
Das Viebrockhaus hat erst gar nicht zugestimmt, da direkt an der Grundstücksgrenze ein Wassertank sitzt.
Ärgerlicherweise hätten wir ja tatsächlich der Unterfangung zugestimmt, wenn man uns die Zeit zur Prüfung gelassen hätte. Unser GU hatte uns an einen Bodengutachter und Baubegleiter verwiesen, der dann gegen 17 Uhr auch auf der Baustelle war um die Arbeiten zu überprüfen.
Allerdings war der Nachbar nicht bereit ihn in den weiteren Ablauf der Unterfangung einzubeziehen, damit der Gutachter insgesamt vier Mal einen vor Ort Termin gehabt hätte. Auch wurde uns der Zutritt zu seinem Grundstück untersagt.
Die informierte Polizei konnte selbstverständlich nicht helfen und so kam es wie es kommen musste: wir haben heute eine Einstweillige Verfügung beim zuständigen Landgericht erwirkt mit dem Urteil, dass er nun gar nichts mehr an unserem Grundstück machen und erst Recht keine Unterfangung durchführen darf - unter Androhung von 250.000 € Ordnungsgeld oder sechs Monate Ordnungshaft.
Glücklicherweise hat der Nachbar wohl vergessen heute einen Termin mit dem Vermesser zu vereinbaren, sonst wäre die Unterfangung bereits gestartet. Diese konnte gerade noch rechtzeitig verhindert werden.
So schauts nun aktuell aus.
Winniefred 11.08.2020 21:04
Der hat Nerven. Das ist wirklich dreist. Und die Nachbarschaft nun definitiv im Eimer. Zum Glück habt ihr es noch mitbekommen.
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