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ᐅ Reihenendhaus mit GÜ in Eigenregie bauen


Erstellt am: 27.05.2019 10:48

tomtom79 22.01.2020 21:14
Unser Provisorium für 1 Jahr. Klar ist es schön alles vor dem Einzug fertig zu haben, aber es geht halt nicht immer, sei es wegen dem Geld oder Eigenleistung.

Parkplatz war bei uns sogar 2 Jahr nur Mineralbeton.
Es wächst nach und nach und wir haben Nachbarn die haben vor uns gebaut und sind jetzt noch nicht fertig.

Weißes Wohnhaus mit dunkler Tür, Holzpaletten-Treppe und Mülltonnen vor Eingang 51

goalkeeper 24.01.2020 18:06
Wir haben aktuell ein Thema mit der Außeneinheit der Wärmepumpe. Eigentlich wollten wir diese vor das Fenster des Gäste-WC zur Straße hin stellen. Allerdings stellt sich nun heraus, dass das Bauamt das nicht zu lässt (siehe auch Auszug Bebauungsplan).

Die Außeneinheit muss wohl ins Baufenster. Da sind allerdings nur 30cm übrig - benötigen würden wir wohl 60cm.

Gelten die Außeneinheiten tatsächlich als Nebenanlagen nach Paragraph 14?

Alternativ müsste es hinten im Garten seitlich an das Haus, wobei auch die vom Hersteller maximale Leitungslänge von 20m mit 19,5 fast erreicht sind.

Abschnitt zu Flächen für Nebenanlagen, Stellplätze, Garagen und Tiefgaragen innerhalb der Baufläche.

Domski 24.01.2020 18:32
Gute Frage. Prüf mal die Bauordnung. In Hessen gibt es in der Landesbauordnung definierte Ausnahmen für die Abstandsflächen. Das trifft zwar erst mal nicht dass Fenster des Bebauungsplans, aber wenn im Bebauungsplan genau nichts zu Wärmepumpen definiert ist gilt m.e. die Einstufung der Landesbauordnung.

In Hessen zum Beispiel gibt es eine Befreiung für Holzstapel gewisser Größe, Hundehütten, Müllhäuschen und eben auch "Anlagen zur Wärme-, Kälte oder Energieversorgung" sofern von alledem keine gebäudeähnliche Wirkung ausgeht. Den Kram darfst du bei uns in die Abstandsflächen stellen.

Eventuell funktioniert bei euch auch diese Eselsbrücke. 20m Kälteleitung ist echt nicht schön.

tomtom79 24.01.2020 18:52
Eine Wärmepumpe ist keine nebenanlage. Also brauch sie nicht ins Baufenster gibt genug Beiträge

Scout 24.01.2020 19:44
Hast du den Heizungsbauer gefragt wie die Schallpegelwerte 1 m vor Nachbars Fenster ausfallen werden? Nicht dass du das Teil dann doch noch wieder versetzen darfst.

Scout 24.01.2020 19:55
goalkeeper schrieb:

Eigentlich wollten wir diese vor das Fenster des Gäste-WC zur Straße hin stellen.
das WC ist doch unmittelbar angrenzend am Nachbarhaus?

In Bayern wäre sowas zumindest unzulässig wenn der Nachbar dies nicht will:

Ein Nachbar muss eine Luftwärmepumpe grundsätzlich entfernen, die er in einem Abstand von weniger als drei Metern zum Nachbargrundstück errichtet hat. Dies hat das Oberlandesgericht Nürnberg mit Urteil vom 30.01.2017 entschieden. Die Vorschriften des Bauordnungsrechts entfalteten ihre Schutzwirkung auch im Nachbarverhältnis und führten zu einem zivilrechtlichen Beseitigungsanspruch (Az.: 14 U 2612/15).


Die Beklagte betreibt auf ihrem Grundstück eine Wärmepumpe, die zwei Meter vom Nachbargrundstück der Kläger entfernt ist. Die Kläger verlangten, dass die Beklagte die Wärmepumpe beseitigt, weil von dieser eine erhebliche Lärmbelästigung ausgehe. Das Landgericht Nürnberg-Fürth bejahte erstinstanzlich einen Beseitigungsanspruch. Dagegen legte die Beklagte Berufung ein. Das OLG hat das LG bestätigt und ebenfalls einen Anspruch der Kläger auf Beseitigung der Wärmepumpe bejaht. Die Beklagte habe die bauordnungsrechtlich vorgesehene Abstandsfläche, die mindestens drei Meter betrage, nicht gewahrt. Die Wärmepumpe sei eine andere Anlage im Sinn von Art. 6 Abs. 1 Satz 2 der Bayerischen Bauordnung, da von ihr eine Wirkung wie von einem Gebäude ausgehe....Laut OLG kommt es nicht auf die Dimension der Anlage selbst, sondern auf die Emissionen an, die diese generell verursacht. Unabhängig vom Ausmaß der Geräusche, die von der Wärmepumpe ausgingen, seien diese jedenfalls geeignet, den Nachbarfrieden zu gefährden. Dieser solle gerade durch die Vorschriften über die Abstandsflächen geschützt werden


Wegen der Situation in BW google nach "Zivilrechtliche Beseitigungsansprüche gegen Luftwärmepumpen Dr. Werner Nickl, Eislingen", dort wird ausführlich darauf eingegangen.

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