ᐅ Reihenendhaus mit GÜ in Eigenregie bauen
Erstellt am: 27.05.2019 10:48
tomtom79 02.01.2021 20:39
Schöner Gedanke aber Liegt da keine Bauverpflichtung? Sonst hätte ich jetzt noch 380m2 Garten war bei uns leider der Fall. Dafür ist der Nachbar aber nett.
Ötzi Ötztaler 02.01.2021 21:02
goalkeeper schrieb:
Wir würden das sicherlich einmal durchkalkulieren. Vllt. wäre das Grundstück auch teilbar und wir würden dann tatsächlich mit dem Viebrockhaus 50:50 machen. Aber erstmal schauen...Naja, wenn dann solltest du handeln bevor der nächste Käufer sein Unglück findet. Im Zweifel mal im Stadtrat bzw. Gemeinderat die bisherige Geschichte schildern und dann zum Bodenrichtwert (ggf. rabattiert) kaufen als geteiltes Grundstück ohne Bauverpflichtung. Dann hätte die Geschichte ein Happy End :-) Wenn es finanziell drin ist, könnte es ein gutes Investment sein. Steigert den Wohnwert für dich und deinen anderen Endhausnachbarn, steigert den Wert für einen möglichen späteren Käufer, und ggf. kannst du sogar noch in zehn oder zwanzig Jahren 1-2 Wanddurchbrüche für zusätzliche Fenster machen. Senkt aber den Unterhaltungswert hier im Forum. Und abbezahlen musst du es eben...
Ötzi Ötztaler 02.01.2021 21:03
Oder, noch besser, sie streichen das Baurecht des geteilten Grundstücks und verkaufen es euch als unbebaubare Wiese für 20 Euro pro Quadratmeter :p
Pinkiponk 03.01.2021 08:19
goalkeeper schrieb:
Im Neubaugebiet geht das Gerücht um, dass unser Mittelhausnachbar wohl sein Grundstück verkaufen will und deswegen auch schon einen Termin bei der Gemeinde hatte.Klasse, ich freue mich sehr für Euch. Das neue Jahr fängt für Euch gut an. :-)Gibt es eine Möglichkeit, dass beispielsweise Du und der andere Nachbar das Grundstück gemeinsam kaufen? Wie schnell muss es bebaut werden? Es würde mich interessieren, wieviel Geld dafür verlangt wird und wieviel ungefähr Euer Haus oder das des Nachbarn gekostet hat, um abschätzen zu können, ob es sich um astronomische Summen handelt oder ein Erwerb geteilt durch Euch beide realistisch wäre. Vielleicht ist auch die Bildung einer Baugemeinschaft mit noch ein oder zwei anderen Personen, denen Du vertraust, möglich. Danach das Haus vermieten o.a.. Es gibt ja zur Zeit viele Leute, die etwas Geld auf der Bank "herumliegen" haben, das nicht für ein ganzes Haus reichen würde, aber für den Anteil an einem Haus schon ... und die das Haus dann vielleicht mieten würden.
goalkeeper 03.01.2021 09:01
Das Grundstück ist 141 qm groß und lag damals bei 500€/qm. Wären ca. 35.000 für jeden - mit Bauverpflichtung innerhalb von zwei Jahren.
Allerdings wollen wir eigentlich keine 500 € zahlen wenn man bedenkt, dass es vermutlich nie oder nur mit großen Zusatzkosten, bebaut werden kann. Eine Baugemeinschaft kommt definitiv nicht in Betracht.
Die Gemeinde muss lt. Kaufvertrag das Grundstück zurücknehmen - allerdings werden die sicherlich keinen Verlust machen wollen, wenn sie es dann nur als Grünfläche für unter 500 € an uns verkaufen würden. Die Verschlechterung des Zustands hat ja der Nachbar zu verantworten.
Wir werden sehen, welche Auskunft wir von der Gemeinde bekommen und dann entscheiden, wie es weiter geht. Einen Mittelhausnachbarn Nr. 2 möchten wir eigentlich vermeiden, außer, wenn beispielsweise unser GÜ das Grundstück erwerben und bebauen würde. Da könnten wir sicher sein, dass das dann vernünftig ausgeführt wird. Die suchen ja auch ständig nach Grundstücke. Das wäre dann evtl. noch ein Plan B.
Allerdings wollen wir eigentlich keine 500 € zahlen wenn man bedenkt, dass es vermutlich nie oder nur mit großen Zusatzkosten, bebaut werden kann. Eine Baugemeinschaft kommt definitiv nicht in Betracht.
Die Gemeinde muss lt. Kaufvertrag das Grundstück zurücknehmen - allerdings werden die sicherlich keinen Verlust machen wollen, wenn sie es dann nur als Grünfläche für unter 500 € an uns verkaufen würden. Die Verschlechterung des Zustands hat ja der Nachbar zu verantworten.
Wir werden sehen, welche Auskunft wir von der Gemeinde bekommen und dann entscheiden, wie es weiter geht. Einen Mittelhausnachbarn Nr. 2 möchten wir eigentlich vermeiden, außer, wenn beispielsweise unser GÜ das Grundstück erwerben und bebauen würde. Da könnten wir sicher sein, dass das dann vernünftig ausgeführt wird. Die suchen ja auch ständig nach Grundstücke. Das wäre dann evtl. noch ein Plan B.
guckuck2 03.01.2021 09:25
Das wahrscheinlichste Szenario ist die Neuvermarktung durch die Gemeinde.
Da muss man sich jetzt keinen falschen Hoffnungen hingeben.
Das beste für den TE wird ein neuer Bauherr sein, der ohne Keller baut.
Da muss man sich jetzt keinen falschen Hoffnungen hingeben.
Das beste für den TE wird ein neuer Bauherr sein, der ohne Keller baut.
Ähnliche Themen