ᐅ Reihenendhaus mit GÜ in Eigenregie bauen
Erstellt am: 27.05.2019 10:48
goalkeeper 05.10.2021 17:01
Glücklicherweise ist die Standfestigkeit vom Haus gegeben. Allerdings sagt der Bodengutachter, dass das Fundament frostsicher eingepackt werden muss mit einigen qm Erde. Also kann der Nachbar erstmal tätig werden. Allerdings ist da auch wieder Ärger wg. der Kostenübernahme vorprogrammiert.
Und unser GÜ ist aktuell nicht mehr scharf die Unterfangung durchzuführen wegen evtl. Gewährleistungsansprüche - verständlicherweise.
Und unser GÜ ist aktuell nicht mehr scharf die Unterfangung durchzuführen wegen evtl. Gewährleistungsansprüche - verständlicherweise.
kbt09 05.10.2021 18:53
... finde ich erstmal sehr schön, dass du uns hier auf dem Laufenden hältst. Ich glaube es gibt hier eine Menge User, die gerne wissen würden, wie diese Story irgendwann mal enden wird.
Deinen GÜ kann ich absolut verstehen und bei der aktuellen Auslastung wird es für deinen Nachbarn sicher mehr als schwer werden, jetzt einen Bauunternehmer zu finden, der das Risiko auf sich nehmen wird. Ich stimme dir voll zu, nach den Verzögerungen kann es nur nach dir und dem Rat deiner Sachverständigen laufen. Und unterschreibe mal dick beim ... für den Bürgermeisterplatz.
Ich wünsche dir starke Nerven 🙂
Deinen GÜ kann ich absolut verstehen und bei der aktuellen Auslastung wird es für deinen Nachbarn sicher mehr als schwer werden, jetzt einen Bauunternehmer zu finden, der das Risiko auf sich nehmen wird. Ich stimme dir voll zu, nach den Verzögerungen kann es nur nach dir und dem Rat deiner Sachverständigen laufen. Und unterschreibe mal dick beim ... für den Bürgermeisterplatz.
Ich wünsche dir starke Nerven 🙂
cschiko 06.10.2021 09:08
goalkeeper schrieb:
Glücklicherweise ist die Standfestigkeit vom Haus gegeben. Allerdings sagt der Bodengutachter, dass das Fundament frostsicher eingepackt werden muss mit einigen qm Erde. Also kann der Nachbar erstmal tätig werden. Allerdings ist da auch wieder Ärger wg. der Kostenübernahme vorprogrammiert.
Und unser GÜ ist aktuell nicht mehr scharf die Unterfangung durchzuführen wegen evtl. Gewährleistungsansprüche - verständlicherweise.Du solltest dich, mal davon ab das der Verursacher es zahlen müsste, aber ggf. auch selbst "umsehen" das du jemand hast der dies sonst vornimmt. Würde dein GÜ dies ggf. machen? Denn in dem Fall wäre mir der Schutz meines Eigentums erstmal wichtiger, so dass ich es dann sonst auch selbst zahlen würde.
Das der GÜ da nicht mehr scharf drauf ist, ist ja verständlich. Denn bei Kenntniss der Hintergründe würde ich wohl auch net mehr mit dem Nachbarn zusammenarbeiten, auch wenn dein GÜ dir ja sonst eben sehr wohlgesonnen ist. Er wird da auch für sich dann abwägen, das dort eben ggf. Ärger drohen könnte. Einmal direkt und dann ggf. auch mal später, wenn es Probleme geben sollte und man es auf die Unterfangung schieben sollte. Die Frage ist natürlich was du nach Rechtslage zulassen muss? Je nach Bundesland und Nachbarschaftsrecht kannst du die Unterfangung glaube ich nicht "verhindern".
11ant 06.10.2021 12:59
goalkeeper schrieb:
Glücklicherweise ist die Standfestigkeit vom Haus gegeben. Allerdings sagt der Bodengutachter, dass das Fundament frostsicher eingepackt werden muss mit einigen qm Erde. Also kann der Nachbar erstmal tätig werden. Allerdings ist da auch wieder Ärger wg. der Kostenübernahme vorprogrammiert.Aus meiner Sicht nein. Der Winter naht, ich sähe die Zeit für einen Eilantrag auf eine Verfügung gekommen, daß der Nachbar die blanken Zahnhälse Deines Fundamentes wieder einzupacken habe. Da gehört der Kollege "Schiedsrichter in Robe" mal gebeten, den Foulspieler vom Platz zu stellen. Den Fangschuß würde ich mir hier nicht verkneifen. goalkeeper 06.10.2021 13:38
11ant schrieb:
Aus meiner Sicht nein. Der Winter naht, ich sähe die Zeit für einen Eilantrag auf eine Verfügung gekommen, daß der Nachbar die blanken Zahnhälse Deines Fundamentes wieder einzupacken habe. Da gehört der Kollege "Schiedsrichter in Robe" mal gebeten, den Foulspieler vom Platz zu stellen. Den Fangschuß würde ich mir hier nicht verkneifen.Wir haben ihm jetzt lt. Empfehlung unseres Anwalts eine Frist bis zum 20.10. eingeräumt - danach wird der Mann in Robe tatsächlich wieder notwendig.
mayglow 05.11.2021 00:06
Konntet ihr mittlerweile alles winterfest verpacken (lassen)? Ich nehme irgendwie an ansonsten hat sich wenig beim Nachbarn getan 😀