W
Mein Konto
Hausbau - Ratgeber
Bauherrenhilfe
- Bauherrenhilfe vor Vertragsabschluss
-- Warum einen unabhängigen Baubetreuer?
-- Vertragsgrundlagen
-- Bausumme
-- Zahlungsplan zur Kostenkontrolle
-- Pflichten des Bauherren vor Vertragsabschluss
-- Unterlagen beim Hausbau vor Vertragsabschluss
- Bauherrenhilfe nach Vertragsabschluss
-- Bauantrag bei Behörden
-- Bau-Genehmigungsverfahren bei Baubehörden
-- Bauspezifische Versicherungen
-- Bauzeitenplan
-- Baubeginn - die Letzten Pflichten der Bauherrschaft
- Bauherrenhilfe während der Bauzeit
- Gewährleistungsansprüche
- Bauabnahme
Baufinanzierung
- Baufinanzierung - Allgemeine Fragen
- Kreditarten
- Kredit-Konditionen
- Bausparen
- Staatliche Förderungen
- Verkehrswert
- Haushaltsrechnung und Bonität
Hausbau Planung
- Haustypen
- Hausbau Vorbereitungsarbeiten
- Das Baugrundstück
- Baugrund beim Hausbau
- Baurecht
- Gebäudeschutz
- Erdarbeiten und Wasserhaltung
- Stützmauern
- Einfriedung
- Untergeschoss
- Kanalisation
- Tragende Elemente
- Nichttragende Innenwände
- Fundation / Fundament
- Deckenkonstruktionen
- Dächer
- Kaminanlagen
- Treppen Rampen Leitern
- Dachbeläge und Spengler
- Fenster
- Sonnen und Wetterschutz
- Aussenputze
- Einbauten, Küchen, Türen
- Bodenbeläge und Unterlagsböden
- Parkett
- Gips, Wand, Decke
Haustechnik und Energie
- Heiztechnik
- Lüftung und Klimatechnik
- Sanitärtechnik
- Elektrotechnik
- Erneuerbare Energie
Whirlpools / Jacuzzi
Hausbau Magazin
- Baufinanzierung trotz Krise?
- Das Blockhaus
- Moderne Dämmstoffe im Vergleich
- Erker Vor- und Nachteile
- Glasflächen beim Hausbau
- Günstig ein Haus Bauen
- Mediterraner Hausbaustil
- Mehrgenerationenhaus
- Moderne Architektur
- Gartengestaltung leicht gemacht
- Traditioneller Ziegelbau
- Villa als höchster Traum
- Im Eigenheim Ruhestand geniessen
- Altbau sanieren
- Kauf einer Holzgarage
- Immobilienmakler
- Arbeitshandschuhe für den Winter
- Zuhause verschönern
- Outdoor-Plissees
- Schlafzimmer planen
- Terrassenüberdachung
- Wohngebäudeversicherung
- Zaunarten und Eigenschaften
- Hauseingang gestalten
- Der perfekte Grundriss
- Sparsamer heizen im Altbau
- Einfamilienhaus smart finanzieren
- Planung einer PV-Anlage
- Neues Haus
- Immobilienfinanzierung
- Installation einer Photovoltaikanlage
- Asbest erkennen und entfernen
- Sauna im Fokus - Wellness zuhause
- Erfolgreich vermieten
- Die perfekte Winterbekleidung
- Das Niedrigenergiehaus
- Der April und seine Stürme
- Architektonische Vielfalt
- Ökologisch und nachhaltig bauen
- Das perfekte Schlafzimmer
- Nachhaltige Energieversorgung
- Zukunftsorientiert bauen
- Nachhaltigkeit beim Hausbau
- Tiny Houses
- Wärmepumpen als nachhaltige Heizvariante
- Maßgeschneiderten Kleiderschrank
- Der richtige Baukredit
- Ratgeber für erfolgreichen Hausbau
- Haus als Altersvorsorge
Do-it-yourself Anleitungen
- Verlegeanleitung für Bodenbeläge und Parkett
- Bodenbeläge und Parkett reinigen und pflegen
- Malerarbeiten am Haus
- Garten Tipps
- Umzug und Reinigung

ᐅ Reihenendhaus mit GÜ in Eigenregie bauen


Erstellt am: 27.05.2019 10:48

goalkeeper 28.03.2021 10:41
Also ehrlich gesagt nicht wirklich. Der Nachbar hat nunmehr sein drittes Kenntnisgabeverfahren eingereicht, welches ich mir kommende Woche beim Bauamt anschaue - weshalb auch immer er das getan hat.

Mittlerweile ist auch das einstweillige Verfügungsverfahren abgeschlossen - unterm Strich hat das den Nachbarn fast 4500 € gekostet - war ja nicht absehbar, ne? 🙄

Ansonsten streitet sich das Viebrockhaus weiter mit dem Planer des Mittelhauses wegen der Tiefengründung. Ich vermute, dass es hier evtl. auch zu Problemen kommen wird.

Außerdem sind ihm ja lt. Einstweilliger Verfügung sämtliche Bauarbeiten auf unserem Grundstück untersagt. Allerdings wird er dies für seine Kellerbau, Dachanschluss usw. müssen - aber denkt nicht dran, dass er sich bis dato einmal dazu gemeldet hat...nun ja...wir bleiben gelassen und werden in den nächsten Tagen erstmal die Pflasterarbeiten für die Stellplätze machen lassen...Garten wird ja noch eine Weile brauchen.

AllThumbs 28.03.2021 14:23
Danke für das Update. Es ist mir ja echt ein Rätsel was sich der Nachbar dort für die Zukunft erhofft. Vermieten ja wahrscheinlich auch nicht, oder?
Auf selbst einziehen hätte ich allen finanziellen Verlusten zuwider ja keine Lust...

tomtom79 28.03.2021 14:25
Es wird schon werden irgendwie..

Was macht der Nachwuchs? was ich euch als kleinen Tipp mitgebe, macht den Garten soweit fertig das euer Kind draußen spielen kann. Wir haben das nach und nach gemacht und merken jetzt den Unterschied, unsere kleine kann Laufe und darf sich frei im Garten bewegen ohne das wir Angst haben müssen das sie auf die Straße läuft oder am Hang runterfällt usw. Wenn ich das Vergleich mit der großen die damals 1 Jahr alt war ohje was für ein Komfort :-)

goalkeeper 28.03.2021 15:23
tomtom79 schrieb:

Es wird schon werden irgendwie..

Was macht der Nachwuchs? was ich euch als kleinen Tipp mitgebe, macht den Garten soweit fertig das euer Kind draußen spielen kann. Wir haben das nach und nach gemacht und merken jetzt den Unterschied, unsere kleine kann Laufe und darf sich frei im Garten bewegen ohne das wir Angst haben müssen das sie auf die Straße läuft oder am Hang runterfällt usw. Wenn ich das Vergleich mit der großen die damals 1 Jahr alt war ohje was für ein Komfort 🙂

Im Garten kann ich nichts fertig machen, da der Nachbar zwei Meter unserer Terrasse abgegraben hat und es dann ca. drei Meter in die Tiefe geht. Bevor er den Keller nicht gebaut hat, können wir nicht wieder verfüllen. Es steht momentan nur der Bauzaun, der für die Kids eben recht gefährlich ist. Deshalb können wir den Garten auch aktuell nur bedingt nutzen.

Baugrube zwischen zwei Häusern, Erde, Abdeckfolie und Bauzäune sichtbar.

kbt09 28.03.2021 15:43
Danke für den Zwischenstand.

Wie lange ist denn jetzt schon dieser Gartenzustand? Kann man da nicht mal eine Frist setzen? Eure Grundstücke rechts und links sind ja nun auch nicht so groß, als das ihr ewig auf den Anteil verzichten könnt.

11ant 28.03.2021 20:04
goalkeeper schrieb:

Im Garten kann ich nichts fertig machen, da der Nachbar zwei Meter unserer Terrasse abgegraben hat und es dann ca. drei Meter in die Tiefe geht.
Da würde ich mir von diesem netten Nachbarn die Pacht für einen Ersatzgarten nebst ÖPNV-Tickets dorthin zahlen lassen. Hammerschlagrecht kann ja wohl nicht so weit gehen, seinem Nachbarn ewig den Garten zu nehmen. Bei sechs Monaten sähe ich da die Schmerzgrenze, danach wäre Schluss mit lustig.
garten