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ᐅ Reihenendhaus mit GÜ in Eigenregie bauen


Erstellt am: 27.05.2019 10:48

Winniefred 25.02.2020 13:01
Ich denke auch es ist das Beste ihn darauf noch mal hinzuweisen. Wie lange hast du noch für den Widerspruch? Seit wann laufen die 14 Tage?

11ant 25.02.2020 13:23
Fürchtende, entspannt Euch !
Den Nachbarn "kostet" dieser Einspruch 200 Euro für eine Ehrenrunde im Kenntnisgabeverfahren und - da er Goalkeepers Einwand inhaltlich schon kennt und seine reparierten Unterlagen schon einreichen kann - nicht viel Verzögerung. Der Verzicht auf diesen Einspruch wäre ein Bärendienst: die Behörde würde nicht durch erläuterte Bedenken gewarnt sein und würde genehmigen, Nachbars Bauunternehmer würde den Murks bauen, ein Schaden käme und zöge Regreßforderungen nach sich. Das ist kein Beginn einer dauerhaften Feindschaft, sondern fast schon sportkameradschaftliche Christenpflicht, den Bauherrenfrischling nicht in dieses Verderben rennen zu lassen.

goalkeeper 25.02.2020 16:04
Nach etlichen Telefonaten mit unserem GÜ, dem Architekt vom Nachbarn und unserem Nachbarn direkt gibt es einige neue Erkenntnisse:

Unser GU sagt eindeutig, dass der Keller sogar 40cm zu tief wäre. Da man nicht einfach direkt auf „Ground Zero“ runtergraben kann sondern das Fundament noch ca. 10cm „im Sand“ stehen muss, ergeben sich dann die 40cm Differenz.

Ich hatte mich dann darüber mit dem Architekten vom Nachbar unterhalten. Dessen Meinung hierzu ist, dass man je nach Bodenart bis zu 30cm nicht unterfangen müsste. Von den 10cm „im Sand“ stehen wusste er erst gar nichts. Das hat mich allerdings ein wenig stutzig gemacht. Er kennt nun unseren Standpunkt und wird sich mit dem Bauherren unterhalten.

Danach hatte ich noch ein Telefonat mit unserem Nachbarn und ihm alles geschildert - unter anderem, dass wir rein formal Einspruch erheben werden. Fand er jetzt nicht so schlimm - er will definitiv nicht unterfangen und somit werden sie wohl noch mal umplanen müssen.

Auf der anderen Seite hat unser GU uns auch noch mitgeteilt, dass wir wohl ab dem 11. Mai ins Haus können - schöne Nachrichten in der ganzen Hektik.

tomtom79 25.02.2020 17:36
goalkeeper schrieb:

Dessen Meinung hierzu ist, dass man je nach Bodenart bis zu 30cm nicht unterfangen müsste. Von den 10cm „im Sand“ stehen wusste er erst gar nichts.
also wenn der Architekt es nicht gewusst hatt
dann ist er eine Pfeife, oder er weiß es wirklich nicht, aber dann würde ich aufpassen damit, viel andere Sachen schiefgehen. Oder er spart die Unterfangung auf eure Kosten.

goalkeeper 25.02.2020 17:54
tomtom79 schrieb:

also wenn der Architekt es nicht gewusst hatt
dann ist er eine Pfeife, oder er weiß es wirklich nicht, aber dann würde ich aufpassen damit, viel andere Sachen schiefgehen. Oder er spart die Unterfangung auf eure Kosten.

Nun ja - der Architekt macht nur die reine Planung - der Rest läuft über Einzelvergabe. Somit hätte er überhaupt nichts davon, wenn er sich die Unterfangung spart.

Er weiß nun allerdings, dass wir als Nachbarn keine Trottel sind, denen das nicht auffällt. Wir werden das weiter im Auge behalten.

goalkeeper 26.02.2020 16:39
Dir Fußbodenheizung ist soweit auch fast drin, so dass dann pünktlich zum 09.03. der Estrich rein kann.

Unterbodenheizung: Weiße Röhren spiralförmig auf Dämmunterlage, rote Clips.


Raum im Bau: Fußbodenheizung mit weißen Rohren in Spiralmustern, Materialien liegen bereit.


Fußbodenheizung: Weiße Rohre in Schleifen auf einer Dämmplatte, unfertiger Raum mit Fenster.


Fußbodenheizung: Weiße Rohre spiralförmig auf reflektierender Dämmfolie im Innenraum.
einsprucharchitektsandunterfangung