ᐅ Reihenendhaus mit GÜ in Eigenregie bauen
Erstellt am: 27.05.2019 10:48
Ysop*** 03.01.2021 18:40
Wie verzweifelt ist denn die Lage bei euch, was Baugrund angeht? Der Minibauplatz mit doch recht hohem Preis spricht eigentlich dafür, dass die Gemeinde den Bauplatz nicht einfach als solchen wieder einkassiert. Aber vielleicht verzichtet die Gemeinde großzügig auf ihr Rückkaufsrecht, wenn der aktuelle Besitzer einen willigen Hausbauer findet?
goalkeeper 03.01.2021 19:26
Ysop*** schrieb:
Wie verzweifelt ist denn die Lage bei euch, was Baugrund angeht? Der Minibauplatz mit doch recht hohem Preis spricht eigentlich dafür, dass die Gemeinde den Bauplatz nicht einfach als solchen wieder einkassiert. Aber vielleicht verzichtet die Gemeinde großzügig auf ihr Rückkaufsrecht, wenn der aktuelle Besitzer einen willigen Hausbauer findet?Und genau das soll eben nicht passieren, dass irgendjemand das Teil kauft und die Geschichte sich dann wiederholt.
Die Mangel an Baugrund bei uns ist enorm. In Nachbargemeinden werden teilweise 1000 €/qm für manche Grundstücke verlangt. Daher werden wir versuchen, die Sache in die richtige Richtung zu steuern: entweder als Garten selbst kaufen. Wenn das Grundstück bebaut werden muss, dann soll sich unser GÜ Gedanken darüber machen. Der hat seit über 30 Jahren eine hervorragenden Ruf als Bauunternehmer und ist auf unserem Bauamt wohlbekannt.
Winniefred 04.01.2021 13:36
Eben, erstmal abwarten und Tee trinken. Auf jeden Fall wäre es ja schonmal eine tolle Neuigkeit, wenn der ungeliebte Nachbar wirklich verkauft.
goalkeeper 04.01.2021 13:40
Ich hab heute mal direkt den Nachbar angeschrieben: er will wohl nicht verkaufen.
Ob das aber auch tatsächlich so stimmt, weiß ich nicht. Ich hab ihn direkt mal aufgefordert, neue Tiefbaupläne und ein neues Bodengutachten zu senden.
Ob das aber auch tatsächlich so stimmt, weiß ich nicht. Ich hab ihn direkt mal aufgefordert, neue Tiefbaupläne und ein neues Bodengutachten zu senden.
goalkeeper 17.01.2021 20:14
Mal ne Frage: der Nachbar hat ja bereits seinen Aushub gemacht und ist ca. 2,80m tiefer - auch hat er ja bereits eine qm unserer Terrasse abgegraben.
Da wir nun nicht wissen, wann er baut und wir nicht nochmal einen Sommer ohne Garten sein wollen, würden wir 2,80m hohe L-Steine setzen lassen, damit wir den Garten fertig machen können.
Gelten allerdings L-Steine, die einfach nur als Abstützung zählen und keinen cm oben raus gucken als gemehmigungspflichtig oder nicht?
Da wir nun nicht wissen, wann er baut und wir nicht nochmal einen Sommer ohne Garten sein wollen, würden wir 2,80m hohe L-Steine setzen lassen, damit wir den Garten fertig machen können.
Gelten allerdings L-Steine, die einfach nur als Abstützung zählen und keinen cm oben raus gucken als gemehmigungspflichtig oder nicht?
AllThumbs 26.03.2021 23:04
Gibt es denn hier etwas Neues?
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