ᐅ Reihenendhaus mit GÜ in Eigenregie bauen
Erstellt am: 27.05.2019 10:48
goalkeeper 20.09.2019 10:31
Das kann ja was geben.
Der Bodengutachter hat noch immer keine verlässliche Gründungsaussage mit seiner gestrigen Empfehlung vorgelegt. Der Statiker muss schon wieder Rückfragen, da wichtige Aussage einfach nicht getroffen werden. Es geht wohl um die Sohldrucke für die Streifenfundamente.
Aber eine Rechnung dafür wird der Gutachter stellen, die ich auch ganz bestimmt bezahlen werden.
Der Bodengutachter hat noch immer keine verlässliche Gründungsaussage mit seiner gestrigen Empfehlung vorgelegt. Der Statiker muss schon wieder Rückfragen, da wichtige Aussage einfach nicht getroffen werden. Es geht wohl um die Sohldrucke für die Streifenfundamente.
Aber eine Rechnung dafür wird der Gutachter stellen, die ich auch ganz bestimmt bezahlen werden.
Zaba12 20.09.2019 10:33
Streifenfundament? Wiso?
goalkeeper 20.09.2019 10:37
Zaba12 schrieb:
Streifenfundament? Wiso?Ich kann das jetzt nur aus dem E-Mail Verlauf heraus lesen ohne die kompletten Gedankengänge aller Beteiligten zu kennen.
Allerdings ist die Lösung mit den L-Steinen und der Aufschüttung inkl. tragender Bodenplatte beim Statiker durchgefallen. Die L-Steine würden den Druck nicht standhalten.
Daher überlegt man nun Streifenfundamente zu machen - je nachdem entweder in den bindigen oder nichtbindigen Boden. Und dafür brauch der Statiker nun die entsprechende Vorarbeit des Gutachters.
Das kam vom Statiker an den Gutachter:
- Gründung aller Fundamente (außer der Grenzwand) in der bindigen Deckschicht bei
- ca. 101 üNN. Der Mutterboden wird abgetragen und die Fundamente werden auf dem bindigen Boden aufgeschalt. Muss dabei eine Einbindetiefe berücksichtigt werden?
- (Das Grenzwandfundament würde frostfrei um 95 cm tiefer gegründet werden)
- Gründung aller Fundamente (außer der Grenzwand) in den nichtbindigen Kiesen bei
- ca. 100 üNN. Der Mutterboden wird abgetragen…… Können dann die Fundamentgräben mit
- Magerbeton bis ca. 101 üNN. hochgegossen werden? Im Anschluss würden die Fundamente bis UK Bodenplatte hochgeschalt werden.
- Die Grenzwand würde in dem Fall (ohne Magerbeton) ebenso bis auf ca. 100 üNN. gegründet werden und aus Frostgründen durchgehend bewehrt.
kaho674 20.09.2019 10:40
Das klingt ja nicht gerade vertrauenerweckend, was der Gutachter da leistet. Wir hatten auch gerade den Bodengutachter da, damit der eine Aussage zur möglichen Gründung trifft. Nix. Keine Aussage möglich. Wozu bezahlt man die?
Zaba12 20.09.2019 10:41
Na dann gute Nerven weiterhin. Wenn der 01.10. gehalten wird, hast immer noch ne Chance das dein Haus bis Weihnachten zu ist. Bei mir ging es letztes Jahr Mitte Oktober (und Keller los). Da wurde das Dach am 20.12. oder 21.12 aufgestellt.
goalkeeper 20.09.2019 10:42
Zaba12 schrieb:
Na dann gute Nerven weiterhin. Wenn der 01.10. gehalten wird, hast immer noch ne Chance das dein Haus bis Weihnachten zu ist. Bei mir ging es letztes Jahr Mitte Oktober (und Keller los). Da wurde das Dach am 20.12. oder 21.12 aufgestellt.Danke - so ist auch der Plan.
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